Klarna COEO Forderung nach 3 Jahren?
Heute kam eine SMS von COEO, dass 220 Euro bei Klarna offen wären. Ein Blick in mein Kundenkonto sagte mir aber, dass keine Rechnung offen wäre.
Ein Telefonat mit der Kundenhotline ergab, dass die Rechung 2018 entstanden sei und unter meiner alten E-Mailadresse lief. Des Weiteren wurde mir mitgeteilt, dass vor wenigen Monaten eine letzte Mahnung postalisch an mich geschickt worden wäre.
Jedoch wohne ich seit 2 Jahren nicht mehr dort, hatte aber 6 Monate einen NAchsendeantrag laufen und bin ordnungsgemäß umgemeldet. Der Typ von der Kundenhotline machte mir Vorwürfe, dass er nichts dafür könne, dass ich keinen Nachsendeantrag gehabt habe etc und hat mitten im Gespräch aufgelegt.
Ich wusste nicht mal, dass was offen ist. Die Lieferung ging sogar zurück, da ich damals das Paket nicht abholen konnte.
Die Forderung ist 3 Jahre alt!
Was kann ich jetzt konkret tun?
5 Antworten
Wenn die Forderung berechtigt ist, kann sie auch noch gerichtlich geltend gemacht werden. Verjaehrung tritt fruehestens am 31 Dezember 2021 ein. Bis dahin duerfte aber das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet worden sein, wenn du nicht zahlst. Dieses hemmt die Verjaehrung.
Die SMS und das Telefonat sind rechtlich bedeutungslos.
Wenn das Paket damals an den Händler zurückgesandt wurde, sollte sich die Forderung erledigt haben. Es sei denn, das Paket kam beim Händler nicht an.
Falls ein Mahnbescheid beantragt wird, ergeht dieser mutmaßlich an die alte und somit falsche Adresse. Es ist anzunehmen, daß er von der Post an das Mahngericht zurückgeleitet wird.
Zu solltest Dich vielleicht mit dem Händler papierschriftlich in Verbindung setzen, um die Sache zu klären.
Alternativ dazu bleibt Dir der Gang zur Verbraucherzentrale und/oder zu einem Anwalt.
Würde ich an Deiner Stelle aber erst machen, sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt.
Die Forderung, wenn berechtigt, ist nicht verjährt. Frühestens am 31.12.2021 wäre der Stichtag und ab dem 01.01.2022 verjährt.
Dem Inkasso solltest du entsprechend widersprechen, dass du weder eine Warenlieferung o.ä. erhalten hast, daher auch nichts zu bezahlen ist. Jeglichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid widersprechen. Und wenn du schon dabei bist, kannst auch gleich den Inkassokosten widersprechen, da sie sowieso nicht durchsetzungsfähig sind.
Telefonische Kontakte solltest du meiden und sein lassen.
Alles nur per FAX mit Sendungsnachweis oder Brief mit Einschreiben.
Das deckt sich mit meiner Erfahrung, die ich mit Klarna habe.
Deswegen meide ich diese Option immer.
Ich würde Dir raten, ab sofort Klarna nicht mehr zu nutzen.
..einen RA aufsuchen...Die wirst du sonst nicht los..