Kirchliche Patenschaft auflösen?
Hey,
ist es möglich die kirchliche Patenschaft zu dem Patenkind aufzulösen/zu löschen etc?
Ich möchte weder mit dem Kind noch mit der Mutter etwas zutun haben, kann mir aber auf jeder Feier anhören was für eine schlechte Patin ich bin, weil ich nicht genug schenke und gebe. Das möchte ich nicht mehr.
Meine Kirchengemeinde meint, das würde nicht geben, aber im Internet hab ich gelesen, es würde klappen. Ich denke meine Kirchengemeinde stellt sich da einfach nur sehr quer.
Weiß da jemand was?
LG
6 Antworten
Eine Patenschaft kann tatsächlich nicht aufgelöst werden, egal was das Internet sagt.
Deine Aufgabe als Pate ist nicht Geschenke zu verteilen, sondern die Eltern darin zu unterstützen das Kind im christlichen Glauben zu erziehen.
Wenn dich wieder jemand nervt, sagst du genau das und bietest an das Kind zum Kindergottesdienst zu begleiten.
Zu deiner Frage: evangelisch oder katholisch und wenn evangelisch: welche Landeskirche? Da scheint es verschiedene Regelungen in den verschiedenen Landeskirchen geben.
Aus dem Kirchenregister, also dem urkundlichen Teil wirst du wahrscheinlich nicht gestrichen: du hast als Patin die Taufe ja auch bezeugt. Das lässt sich nachträglich ja nicht austauschen.
So was ist am ehesten eher symbolisch zu beenden; ich kenne jemanden, der wirklich mit seinem Patenkind nix mehr zu tun haben wollte, einen wütenden Brief schrieb und alle Kinderzeichnungen usw., die er von dem Kind je bekommen hat, in ein Paket gepackt und 20 JAhre später den ganzen Bettel zurückgeschickt hat. Aber ob so was nötig ist ... ich weiß nicht, darunter leidet gerade ein Kind dann doch und in dem Fall gab es richtig Terz und Tränen. So was muss nicht sein.
Ich würde es so stehen lassen wie es ist und mich einfach nicht mehr melden bzw. der Mutter sagen, dass das so nicht nett ist und du dich fürs Erste zurückziehst. Die Patenschaft "beenden" würde ich aber nicht.
Das ist heftig und da kann ich es sogar verstehen - aber ich würde es trotzdem nicht beenden, sondern einfach den Kontakt abbrechen und nicht mehr pflegen. Das ist aus meiner Sicht der galanteste Weg, um die Kurve zu kriegen und sich aus der Sache gütlich rauszuwinden.
Aber deine Kirchengemeinde entscheidet das und wenn die sich querstellt,. geht es halt nicht.
Das ist kein Rechtsgeschäft, das ist einfach bedeutungslos rechtlich.
Die Niederlegung des Patenamtes ist möglich, sie erfordert eine Erklärung des Paten gegenüber dem Pfarramt. Eine Streichung auf das Betreiben Dritter (z.B. der Eltern) ist nicht möglich. Das Patenamt erlischt, unter anderem, wenn der Pate oder die Patin aus der Kirche austritt.05.06.2015

Aber ich will es mir nicht ständig vorwerfen lassen. Das Kind leidet darunter nicht, ich war noch nie richtig in dem Leben vom Kind drin und werde es so auch weiterhin nicht sein. Fürs Kind kein unterschied, es kennt mich quasi nicht mal mehr.