Antwort
Die Niederlegung des Patenamtes ist möglich, sie erfordert eine Erklärung des Paten gegenüber dem Pfarramt. Eine Streichung auf das Betreiben Dritter (z.B. der Eltern) ist nicht möglich. Das Patenamt erlischt, unter anderem, wenn der Pate oder die Patin aus der Kirche austritt.05.06.2015