Kindeswohlgefährtung wegen einer angeblich verwahrlosten Wohnung wo auch ein Kind mit 5 j lebt?

5 Antworten

Nein, das darf er nicht.

Nebenbei... es spielt in meinen Augen auch keinerlei Rolle und der Sozialarbeiter ist ja nicht da, um irgendeinen Nachbarschaftskrieg auszufechten.

Der prüft, ob alles für das Kind in Ordnung ist. Wenn ja, spielt es keine Rolle, wer das gemeldet hat. Wenn nein, dann spielt es auch keine Rolle.

Der Melder wird aus gutem Grund nicht bekannt gegeben, lediglich der Meldung geht man nach (hoffentlich!)!

Was ändert das? Der Sozialarbeiter ist da um zu klären ob eine Gefährdung der Kinder vorliegt oder nicht.

Der Sachbearbeiter darf diese Daten nicht herausgeben, bei Gefährdungsmeldungen ist das Jugendamt praktisch auf Meldungen von Dritten angewiesen und müssen dann den Fall vor Ort prüfen.

Sollte jemand wiederholt falsche Meldungen einreichen, würde das dem Jugendamt schon auffallen.

Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei wegen falscher Verdächtigungen, Verleumdung und üble Nachrede