Umgangsrecht Vater - 3 jähriges Kind?

5 Antworten

Wenn ich die Vorgeschichte lese, dann sollte die Kindesmutter eine gerichtliche Regelung - zumindest in Teilen - auch als Chance sehen.

In der Regel drängt das Gericht die Parteien zu einer Einigung. Eine Einigung könnte beispielsweise so aussehen, dass zuerst mit dem Umgangswunsch der Mutter gestartet wird und dann in ca. 3 Monaten auf eine Übernachtung unter der Woche erhöht wird. Das kann man durchaus in einer gerichtlichen Regelung so vereinbaren. Ebenso kann man vereinbaren, dass der Vater am Tag nach der Übernachtung für das Kind bis Kitaschluss verantwortlich ist - also auch wenn das Kind krank ist oder die Kita einen Schließtag hat. Das hätte für die Mutter große Vorteile, weil sie dann an diesem Tag immer ungehindert arbeiten könnte. Da sollte sich die Mutter mal gut rechtlich beraten lassen und überlegen, was für sie praktisch ist.

Als Mutter kann man bei einem bisher eher unzuverlässigen Vater auch ganz süffisant sagen: "Aber gerne darfst du Umgangsrecht haben. Wir lassen unsere Vereinbarung gerichtlich billigen. Und immer, wenn du das Kind doch nicht nimmst, beantrage ich beim Gericht ein Bußgeld, weil du dich nicht an die gerichtliche Vereinbarung hältst. Und außerdem weißt du ja, dass du das Kind nach der Übernachtung immer hier in den Kindergarten bringen musst." Natürlich immer höflich und kühl-distanziert. Und dann einfach abwarten, ob der Vater dann immer noch so viel Umgang möchte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

laraes  19.10.2024, 15:01

warum sollte er das kind nach übernachtung in die kita bringen. vielleicht will er den tag mit kind verbringen. also bringt er das kind am abend einfach nach hause

Das kann hier niemand zuverlässig voraussagen.

Tendenziell neigen die Gerichte aber durchaus zu möglichst ausgewogenen Betreuungslösungen.

Das kann hier keiner beantworten, kommt auch das Gericht, die Anwälte und die Umstände an.

Du fragst also als eine Außenstehende Person, in dritter Instanz nach Rat?

Das geht nur die betroffenen Personen und deren Beistand an!

Kümmer' dich um deinen Kram und versalze anderen nicht ihre Suppe.


Bianca453 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 11:35

Na, Du bist ja ein/e ganz lustige/r ...mach weiter, das versüßt mir den Tag und ich hab was zu lachen :)

Hummingbird666  15.10.2024, 12:24
@ISaftladenI

Guck dir mal deinen eigen Antworten an, dann weißt du was gehässig/verhöhnend ist.😅😅 Alles Gute!🙋‍♀️😅

Das kann hier niemand seriös beurteilen. Da sollte sie ihren Anwalt fragen.


Bianca453 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 11:33

Ein Anwalt ist bereits terminlich vorgesehen, aber erst Freitag und mir geht es ja eher um die Erfahrung anderer, als um eine rechtlich bindende Antwort. Trotzdem Danke.

Oponn  15.10.2024, 11:53
@Bianca453

Das Problem ist, dass wir zum Einen nur eine Seite hören und zum Anderen selbst bei Hören beider Seiten eben keiner weiß, wie ein Richter die Sache beurteilt. Und nur darauf kommt es an.