Umgangsrecht Vater - 3 jähriges Kind?
Hallo,
also bevor hier wieder ein Aufschrei passiert. Es ist erwünscht, dass der Vater ein Umgangsrecht ausübt, dass hier soll keine Frage darüber sein, wie man das verhindern kann!!
Eine Freundin von mir hat sich vor etwas mehr als einem Jahr von Ihrem damaligen Partner getrennt, das gemeinsame Kind ist 3 Jahre alt und lebt bei der Mutter. Bisher war es so, dass der Vater das Kind geholt hat, wann es ihm gepasst hat..mal Ja mal Nein, mal Nachmittags, mal über Nacht. Meine Freundin wünscht sich für das Kind allerdings eine verlässliche Struktur, sowohl für das Kind, als auch für sich. In der Vergangenheit kam es dadurch immer wieder zu Konflikten mit dem Ex-Partner und es kam auch zu Handgreiflichkeiten seitens des Vaters.
Jetzt geht das ganze vors Familiengericht. Meine Freundin plädiert, fürs erste, für ein Umgangsrecht jedes 2. Wochenende und 1x in der Woche am Nachmittag. Ihr Ex-Partner möchte jedes 2. Wochenede und 2x in der Woche auch über Nacht. Das möchte meine Freundin (noch) nicht, da das Kind gerade in den Kindergarten gekommen ist und sich ohnehin schwer mit der Trennung tut. Der Vater wohnt weiter weg und ist auch nicht besonders zuverlässig.
Wie stehen Ihre Chancen das es vor Gericht zu Ihren Bedingungen entschieden wird, oder hat der Ex-Partner da ebenfalls gute Karten?
Wie gesagt, es soll überhaupt nicht darum gehen, Ihn zu beschränken, aber er hat wenig Zeit mit dem Kind verbracht und wenn er das Kind hat, ist er bei seinen Eltern überlässt Ihnen das Kind. Es fehlt an Vertrauen und das muss erst aufgebaut werden, später kann man den Umgang ja immer noch erweitern. Aber fürs erste wäre es meiner Freundin zu viel und die Sorge um das Wohl des Kindes zu groß!
5 Antworten
Wenn ich die Vorgeschichte lese, dann sollte die Kindesmutter eine gerichtliche Regelung - zumindest in Teilen - auch als Chance sehen.
In der Regel drängt das Gericht die Parteien zu einer Einigung. Eine Einigung könnte beispielsweise so aussehen, dass zuerst mit dem Umgangswunsch der Mutter gestartet wird und dann in ca. 3 Monaten auf eine Übernachtung unter der Woche erhöht wird. Das kann man durchaus in einer gerichtlichen Regelung so vereinbaren. Ebenso kann man vereinbaren, dass der Vater am Tag nach der Übernachtung für das Kind bis Kitaschluss verantwortlich ist - also auch wenn das Kind krank ist oder die Kita einen Schließtag hat. Das hätte für die Mutter große Vorteile, weil sie dann an diesem Tag immer ungehindert arbeiten könnte. Da sollte sich die Mutter mal gut rechtlich beraten lassen und überlegen, was für sie praktisch ist.
Als Mutter kann man bei einem bisher eher unzuverlässigen Vater auch ganz süffisant sagen: "Aber gerne darfst du Umgangsrecht haben. Wir lassen unsere Vereinbarung gerichtlich billigen. Und immer, wenn du das Kind doch nicht nimmst, beantrage ich beim Gericht ein Bußgeld, weil du dich nicht an die gerichtliche Vereinbarung hältst. Und außerdem weißt du ja, dass du das Kind nach der Übernachtung immer hier in den Kindergarten bringen musst." Natürlich immer höflich und kühl-distanziert. Und dann einfach abwarten, ob der Vater dann immer noch so viel Umgang möchte.
Das kann hier niemand zuverlässig voraussagen.
Tendenziell neigen die Gerichte aber durchaus zu möglichst ausgewogenen Betreuungslösungen.
Das kann hier keiner beantworten, kommt auch das Gericht, die Anwälte und die Umstände an.
Du fragst also als eine Außenstehende Person, in dritter Instanz nach Rat?
Das geht nur die betroffenen Personen und deren Beistand an!
Kümmer' dich um deinen Kram und versalze anderen nicht ihre Suppe.
Na, Du bist ja ein/e ganz lustige/r ...mach weiter, das versüßt mir den Tag und ich hab was zu lachen :)
Guck dir mal deinen eigen Antworten an, dann weißt du was gehässig/verhöhnend ist.😅😅 Alles Gute!🙋♀️😅
Das kann hier niemand seriös beurteilen. Da sollte sie ihren Anwalt fragen.
Ein Anwalt ist bereits terminlich vorgesehen, aber erst Freitag und mir geht es ja eher um die Erfahrung anderer, als um eine rechtlich bindende Antwort. Trotzdem Danke.
Das Problem ist, dass wir zum Einen nur eine Seite hören und zum Anderen selbst bei Hören beider Seiten eben keiner weiß, wie ein Richter die Sache beurteilt. Und nur darauf kommt es an.
warum sollte er das kind nach übernachtung in die kita bringen. vielleicht will er den tag mit kind verbringen. also bringt er das kind am abend einfach nach hause