Ausbildung JArbschG?
Hi,
bin momentan 17 und fange im September 2023 eine Ausbildung an. Nun muss ich mein Ausbildungsvertrag ausfüllen.
Dabei steht in der Checkliste:
die Ärztliche Untersuchung nach Paragraph 32 JArbschG -> für unter 18
Da ich aber einen Monat vor Ausbildungsbeginn 18 werde, muss ich das machen oder nicht?
4 Antworten
Hi liebes Bäumchen :-)
Zuerst einmal Glückwunsch zu deiner Ausbildungsstelle ^^
Ausschlaggebend, ob man die die Jugendarbeitsschutzuntersuchung machen lassen muss, ist das Alter, welches man zu Ausbildungsbeginn hat. Wer da noch minderjährig ist, muss sich zuvor beim Kinder- oder Hausarzt untersuchen lassen.
Da du zum 1. September 2023 schon 18 bist, entfällt diese Untersuchung für dich. Du musst sie also nicht machen lassen, nein ;-)
Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte und wünsche dir alles Gute! Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, kannst du natürlich auch jederzeit auf mein Profil gehen, mir dort eine Freundschaftsanfrage schicken, und anschließend dann eine persönliche Nachricht senden :-)
Liebe Grüße
Nee, den würde ich nicht mit zurückschicken. Eigentlich sollte es deinem Ausbildungsbetrieb bewusst sein, dass die Untersuchung bei dir nicht erforderlich sein wird. Um aber Missverständnisse zu vermeiden, würde ich dir empfehlen, dass du in deinem Ausbildungsbetrieb einmal anrufst und dort mal mit deinem zukünftigen Ausbilder bzw. deiner Ausbilderin sprichst. Das ist sicher der einfachste Weg, um das schnell und sicher klären zu können :-)
Vielen Dank für das Sternchen <3
In der Regel nein, da du bei Ausbildungsbeginn bereits 18 bist. Frage dort aber nach ob sie es trotzdem wollen
Weiß nicht genau ist aber kein Problem. Kannst dafür zu deinem Arzt gehen und danach fragen. Dauert nicht lange.
Nein, ist dann nicht nötig.
Da ich die Unterlagen noch zurück schicken muss, frage ich mich, ob ich den nicht-ausgefüllten-Untersuchungsbogen auch zurückschicken soll oder nicht. Was denkst du? :/