Nach abgebrochener Ausbildung trotzdem Kindergeld?
Hallo alle zusammen!
Ich hätte eine Frage und zwar geht es darum, dass ich zur Zeit in der Ausbildung bin seit 4 Monaten aber der Beruf den ich gewählt habe, überhaupt nichts für mich ist. Ich möchte in meiner Ausbildungsstätte kündigen, da ich den ganzen Stress nicht mitmachen kann. Nun, da wir ja noch Ende März haben habe ich mich schon bereits auf die Suche nach einer neuen Ausbildungsstätte gemacht, da die Ausbildungen ja erst ab August anfangen.
Meine Frage wäre nun, würde ich immer noch Kindergeld erhalten wenn ich ungefähr im Mai kündige (mache nebenbei einen Minijob) und erst im August die neue Ausbildung beginne?
Wie alt bist Du?
22
2 Antworten
Deine Eltern haben weiterhin Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr, falls du eine dieser 4 Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch erfüllst:
Der erste Schritt wäre also die Meldung bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungssuchend"; nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12 u. 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55

Gilt auch bei Abbruch der Ausbildung:
Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.
Hallo siola55,
ich danke dir vielmals für die Info! War jetzt verwirrt wegen den beiden Kommentaren, aber du hast ja einen Nachweis vorgelegt.
Also diese Info hat mich wirklich weitergebracht, ich freue mich zu hören, dass ich dann weiterhin berechtigt bin!
Danke nochmal! ☺️
Gruß monbebe3838
Ich kann mich an bis zu 4 Monate (die vollen. Monate und nicht die einzelnen Tage) Übergangszeit erinnern in der du Kindergeld bekommst wenn du die Ausbildungsstätte wechselt. Aber man kann zur Sicherheit da noch einmal anrufen.
Leider falsch: es gibt ausser der 4 Monate Überbrückungszeit noch die Wartezeit, welch bis längstens zum 25. Lj. dauert ;-))
(2) Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.
Passt eben nicht, da es sich hier um einen Ausbildungsabbruch handelt ! ! !
Ich kann mich an bis zu 4 Monate... Übergangszeit erinnern in der du Kindergeld bekommst wenn du die Ausbildungsstätte wechselt...
Also diese 4 Monate Übergangszeit trifft nur zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zu; hier geht es aber um einen Ausbildungsabbruch!