Kindergeld?
Ich breche ende Februar die Ausbildung(1 Jahr) ab und fange im August mit meinem Abitur an. Bekomme ich dann noch Kindergeld vom März bis August.
2 Antworten
Ja, das entfällt erst ich glaube ab 25 und dann, wenn man eine erste Ausbildung abgeschlossen hat - hast Du ja nicht und auch in der Übergangszeit wirst Du das bekommen. Musst Du halt alles bei der Kindergeldstelle einreichen und rechtzeitig melden. Die sagen Dir dann, welche Bescheinigungen Du evtl. vorlegen musst. Vllt. bekommst Du ja dann auch Bürgergeld o.ä. und da wird das dann auch mit angerechnet.
Der Abbruch muss der Familienkasse unaufgefordert gemeldet und nachgewiesen werden und da sollte auch gleich ein entsprechender Nachweis in Kopie erbracht werden, dass man schon eine neue Ausbildung zum nächst möglichen Beginn hat.
Dann spielt die 4 monatige Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten auch keine Rolle, in der das Kindergeld weiter gezahlt werden würde, dass kann dann auch eine längere Wartezeit sein, auch in dieser längeren Wartezeit bestünde dann Anspruch auf Kindergeld.