Kindergeld wenn ich mal Teilzeit gejobbt habe?
Ich bin 17 Jahre alt und will jetzt mein Fach Abi abbrechen, im Januar werde ich 18 und möchte ab Februar teilzeit arbeiten gehen bis August. Dann muss ich aber anmelden das ich kein Kindergeld mehr bekomme. So weit so gut, wenn ich dann aber im September eine Ausbildung anfangen möchte, kann ich dann das Kindergeld für mich wieder beantragen oder bekomme ich das dann nicht mehr ?
1 Antwort
Wenn Du dann eine Ausbildung beginnen oder studieren willst, können die Eltern auch wieder Kindergeld für dich beantragen, solange Du noch keine 25 bist.
Solltest Du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung ab 18 sein bzw.dich z.B.bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden oder sogar schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche haben, dann könnte es selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung bis zum Beginn der Ausbildung weiter Kindergeld geben.
Man dürfte dann nur noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben, dass Einkommen hingegen spielt beim Kindergeld keine Rolle mehr, weil man die Einkommensgrenze schon 2012 abgeschafft hat.