Kindergeld wegen Studium/Ausbildung Absage trotz 1,0 Schnitt?

4 Antworten

Wenn Du nicht ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist, besteht auch für das eine Jahr Auszeit kein Anspruch auf Kindergeld.

Bist Du es, solltest Du dich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, dann kann Anspruch auf Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.

Es werden wenn ggf.auch erst im nachhinein entsprechende Nachweise über die ernsthafte Suche nach einer Ausbildung oder Studium gefordert.

Macht also gar keinen Sinn über Betrug nachzudenken, kommt im Regelfall früher oder später so oder so raus und dann kommt zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Leistungen noch eine Anzeige wegen Betrug, die wäre natürlich auch nicht kostenlos und sicher nicht im Sinne deiner Eltern und dir.

Nein. Du (deine Eltern) kannst in einer Wartezeit von max. 3 Monaten auf den Studienbeginn Kindergeld bekommen. Ein Jahr lang nicht. Und ihr solltet den Staat ( uns alle) auch nicht betrügen. Es ist in einem Gap Jahr nicht vorgesehen. Danach, zu Beginn des Studiums, kann es dann wieder beantragt werden. War bei unserer Tochter auch so.

Wenn du ein Gap Year machen willst, kannst du das gerne tun, dann verlieren aber deine Eltern für diesen Zeitraum den Anspruch auf Kindergeld. Ihr müsst dann also ohne auskommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Ja, Kindergeld hat nichts mit dem Notenschnitt zu tun.