Krieg ich nach einem Gap Year wieder Unterhalt und Kindergeld?
Hallo erstmal,
ich bin 19 Jahre alt und habe vor kurzem mit meinem Studium begonnen, aber gemerkt, dass es gar nichts für mich ist. Deshalb wollte ich ein "Gap-Year" machen. Da ich schon ausgezogen bin, wollte ich mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, um für das Studium zu sparen.
Nun meine Frage: Kindergeld wird nach 4 Monaten Wartezeit zwischen zwei Ausbildungen verfallen. Kann ich danach wieder Kindergeld beantragen, wenn ich nächstes Wintersemester ein neues Studium anfange? Und kriege ich in meinem Gap-Year weiter Unterhalt?
LG und danke für eure Antworten :)
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Wenn die Voraussetzung wieder stimmt, können DEINE ELTERN wieder Kindergeld beantragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
für´s Nixtun, gibt´s kein Unterhalt. Wozu auch :)
Kindergeld nur für eine Übergangsfrist.
wer faulenzt, muss sich um seinen Lebensunterhalt selbst kümmern.
https://www.unterhalt.com/aktuelles/gap-year-unterhalt-zwischen-2-lebensabschnitten.html
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ErsterSchnee/1444743997_nmmslarge.jpg?v=1444743997000)
Ja, dann gibt es wieder Kindergeld. Und Unterhalt gibt es im gap-year selbstverständlich nicht. Es sei denn, deine Eltern zahlen dir freiwillig was.