Kindergeld Rückzahlung?
Hallo.
Meine Mutter bezieht seit etwa einem Jahr Kindergeld für mich, nachdem ich Februar letztens Jahres die Schule nach dem Fachabi abgebrochen hatte. Daraufhin hatte ich mich für ein Studium beworben, was aber aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht angetreten werden konnte.
Mittlerweile befinde ich mich in Therapie. Das Problem ist nun, dass ich nach einem Gespräch mit der Familienkasse erfahren habe, dass Atteste nicht rückwirkend anerkannt werden; d.h. die psychische Erkrankung, aufgrund welcher ich die Schule abgebrochen und das Studium nicht angetreten hatte, ist, zumindest für die vergangenen Monate, nicht von Belang, da ich mich erst seit diesem Monat in Therapie befinde.
Heißt das nun, dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss und wenn ja, kann man Einspruch erheben?
4 Antworten
Ja, das ist übel, aber du kannst es mit dem Kindergeld verrechnen lassen, das du bekommst, wenn du wieder in Ausbildung bist.
Zum Einspruch würde ich die gleiche Frage nochmal auf gesundheitsfrage.net, oder finanzfrage.net stellen.
Einspruch kannst du immer erheben, die Chancen das du gewinnst sind aber eigentlich fast schon gegen Null.
Beides ja. Wartet auf den Bescheid und widersprecht diesem. Auch die Familienkasse hat Handlungsspielraum
Ja, heißt es, und Einspruch wird nicht klappen, da wie gesagt Atteste nicht rückwirkend ausgestellt werden können und ihr dennoch zu unrecht Geld kassiert habt.