Kindergeld Behinderung?
Hallo, mein Onkel ist behindert und sein Vater hat für ihn Kindergeld bezogen. Mit dem Tod seines Vaters endete auch die Zahlung des Kindergeldes. Ist dies überhaupt rechtlich zugelassen? Das Kindergeld dient ja für meinen Onkel und nicht für seinen Vater?!
10 Antworten
Ein neuer Antrag wäre hier die Lösung...
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG1a-BKGG_ba013093.pdf
Evtl. sind weitere Anlagen erforderlich - einfach mal bei der Familienkasse nachfragen - dafür sind die doch da ;-)
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Erklaerung-KG4e_ba013413.pdf
usw.
Gruß siola55
Bitte beachten: Kindergeld wird nur noch für max. 6 Monate rückwirkend bezahlt ab der Antragstellung! War füher mal 4 Jahre und ist wg. vermehrtem Mißbrauch rigoros reduziert worden :-((
Laut Familienkasse haben wir keinen Anspruch auf Kindergeld, weil beide Elternteile tod sind und mit dem Antrag für Vollwaisen wird es schwierig, weil mein Onkel seine eigene Wohnung hat mit seiner Pflegeassistenz..
Es gibt auch ein "Merkblatt Kindergeld für Vollwaisen": https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt_ba015404.pdf
Möglicherweise muss er das jetzt selbst für sich beantragen. Erkundigt Euch doch mal bei der Kindergeldstelle.
Und wenn er niemanden mehr hat, müsste er Vollwaisenrente bekommen.
Korrekt !
Wenn der Vater der Antragsteller war, endet mit dem Tod der Anspruch, dann muss die Mutter den Antrag stellen, sollte diese auch schon verstorben sein, dann muss das Kind als Vollwaise den Antrag selber stellen.
Seit 01.01.2018 gibt es Kindergeld rückwirkend aber nur noch für max.6 Monate gezahlt.
Danke, dann werde ich heute mal bei der Familienkasse anrufen und das abklären.
Bitteschön
Wenn der Antrag im Oktober bei der Familienkasse eingehen würde, wäre eine rückwirkende Zahlung bis April 2019 möglich.
mit dem Tod des Vaters wurde die Zahlung eingestellt, weil an Tote keine Zahlungen rausgehen dürfen.
nun ist der Onkel ja behindert, d. h. es müsste einen anderen Angehörigen geben oder einen Betreuer. Dieser muss für die Weiterzahlung der Familienkasse mitteilen wohin das Geld überwiesen werden muss. Automatisch geht das nicht.
Dafür gibt es doch Formulare für den Onkel: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG1a-BKGG_ba013093.pdf
Auch für die Behinderung: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag
siehe hierzu unter: "Kindergeld für Kinder mit Behinderung"
Das ist falsch. Kindergeld soll die ELTERN zum Teil entlasten, von den Kosten, die Kinder verursachen.
Der Behinderte selbst hat Anspruch, auf die Grundsicherung für "dauernd erwerbsunfähige Personen"
Und auf das Kindergeld. Behinderte bekommen es lebenslang und wenn sie allein wohnen, bekommen sie es selbst.
Danke, wir hatten der Familienkasse nur mitgeteilt, dass die Zahlungen nun auf das Konto von ihm selbst gehen sollen und daraufhin hatten sie das Kindergeld gestrichen. Werde dann heute mal den Antrag ausfüllen und mit der Familienkasse reden.