Kindergeld an das kind?

5 Antworten

Das Kindergeld steht den Eltern als Unterstützung zu und ist kein Taschengeld für das Kind.

Ein Kind selber hat nur dann einen Anspruch darauf, wenn es volljährig ist, nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt und gemeldet ist, die Voraussetzungen für Kindergeld ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres erfüllt und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt.

Wenn das "Kind" noch in Ausbildung ist und nicht mehr zuhause wohnt, dann ja. Ansonsten nicht, sonst ist das Geld weg und die Kosten hat man als Eltern noch zusätzlich. Der Umgang mit Geld lässt sich auch anders erlernen. Mein Sohn war auch immer scharf aufs Kindergeld, aber das stand nie ansatzweise zur Diskussion.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe einen erwachsenen Sohn, Pubertät überlebt

Sinnvoll ist relativ. Ich halte mehr davon, dass man ab einem gewissen Alter selbst für sein Geld arbeitet und es sich einzuteilen lernt.

Das Kindergeld ist für die "Mindestkostendeckung" gedacht, d.h. streng genommen müsste mir mein Kind das Kindergeld direkt 1:1 wieder zurückzahlen um seinen Miet/Wasser/Stromanteil zu berappen. Davon hat man aber rein gar nichts gelernt.

Dann lieber (niedrigeres!) Taschengeld dazu.

dafür ist das Taschengeld.

das Kindergeld ist zwar für die Kinder.. aber wer kauft essen für die Kinder, zahlt die Miete für die Wohnung, kauft Kleidung, Schulsachen und sonstiges?!

das "für sich sorgen" kommt dann, wenn die Ausbildung beginnt.

Das Kindergeld ist keineswegs als Taschengeld für Kinder gedacht. Die meisten Eltern können sich das gar nicht leisten, es an die Kinder durch zu reichen.