Kind fährt mit Fahrrad in parkendes Auto. Hat die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Ich habe an der Kita meines Sohnes geparkt. Ein Kind ist mit seinem Fahrrad in mein parkendes Auto gefahren. Es ist ein Kratzer von Fahrertür bis zur hinteren Schiebetür entstanden.
Die Mutter und eine weitere Frau (Freundin?) kam kurz danach mit dem Fahrrad um die Ecke gebogen und hatte nichts mitbekommen.
Sie fragte was passiert sei. Ich erklärte ihr was passiert war. Sie sagte, dass ihr Sohn ein neues Fahrrad habe und dass es noch etwas zu groß sei und er noch nicht oft damit gefahren sei.
Wir haben die Personalien ausgetauscht. Ich habe sie am nächsten Tag gebeten ihrer Haftpflichtversicherung Bescheid zu geben.
Das tat sie und setzte mich in Cc bei der E-Mail, die sie an ihre Versicherung schrieb. Sie hat kurz und knapp den Vorfall geschildert. In den letzten beiden Sätzen betont sie, dass sie unmittelbar hinter ihrem Kind gefahren sei und ihren Sohn im Blick hatte.
Diese zwei Sätze haben mich stutzig gemacht, da es
a) nicht der Wahrheit entsprach und
b) so stark betont wurde in einer Mail, die insgesamt nur aus 5 Sätzen bestand.
Daraufhin habe ich gegoogelt und ich glaube zu wissen warum...
Kinder unter 7 Jahren sind nicht haftbar zu machen. Der Sohn ist wohl 5 oder 6 Jahre alt. Eltern haften wohl auch nicht, es sei denn sie haben ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt.
Meiner Meinung nach hat sie das, indem sie zu weit hinten fuhr und nichts mitbekommen hat. Keine Ahnung wie die Rechtssprechung das sieht? Deshalb betont sie wahrscheinlich so stark, dass sie direkt hinter dem Kind gefahren sei...
Wie kann ich vorgehen? Habe ich überhaupt eine Chance? Sie hatte eine Freundin dabei. Ich nur meine drei Kinder im Auto, die 10 Monate und fast 2 Jahre alten Jungs und meine geistigbehinderte 7-jährige Tochter - also keine Zeugen :-(
Ich frage nochmal in der Kita ob es da jemand mitbekommen hat. Kann gut sein aber gehe jetzt erstmal davon aus, dass nicht.
Mein Impuls ist ihr eine Mail mit der Richtigstellung der Situation zu schreiben und den Versicherungsansprechpartner in Cc zu setzen. Oder besser wie von der Versicherung gefordert den Kostenvoranschlag einholen und einfach schicken - ohne Richtigstellung? Wenn die dann nicht zahlen mit der Verletzung der Aufsichtspflicht argumentieren? Aber dann sagen sie vielleicht warum ich nicht früher gesagt habe, dass es anders war als von ihr geschildert?
Oder macht das sowieso alles keinen Sinn und ich bleibe so oder so auf den Kosten sitzen?
Vielen Dank fürs lesen
5 Antworten
Wenn die PH Dir Deinen Schaden nicht bezahlt, bleibt nur Deine Vollkasko übrig, fürchte auch ich.
Die Mutter war laut Frage in der Nähe, sie muss das Kind nicht wie ein Tier an der Leine führen.
Viel Glück.
Wie? Eltern haften nicht für ihre Kinder??? Das wäre mir das allerneueste das Kinder vom Taschengeld eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen. Ich denke sie ist die gleiche Schiesserin und denkt sie kommt ins Gefängnis oder so. Ich bin kein Experte aber ich würde laufen lassen. Sollte mich wundern wenn da die Versicherung Probleme macht.
Könnte sogar zu deinem Vorteil sein. Die Versicherung könnte behaupten es gäbe keinen Zeugen und verweigert deshalb die Zahlung. Nö nö lass gut sein das kommt schon so wie du willst
Finde ich merkwürdig geregelt. Dann kann ich ja meinen Kindern erst ab 6 Jahren beibringen, dass sie keine Gegenstände von anderen beschädigen dürfen usw.
Fände es logischer, wenn hier die Versicherung einspringt. Wäre es ein Hund gewesen, der bspw. ein Fahrrad umwirft, das dann gegen mein Auto fällt und ähnliche Kratzer verursacht, würde doch die Haftpflicht den Schaden bezahlen oder liege ich hier auch falsch?
Naja, leider geht es ja nicht darum was ich logisch finde, sondern was im Gesetz steht :-(
Bestehe auf der Wahrheit, egal wie es ausgeht. Das Kind kam alleine angefahren, die Mutter kam erst nach dem Unfall um die Ecke, (sonst hätte sie ja nicht fragen müssen, was passiert sei).
Meiner Meinung nach ist das Aufsichtspflichtsverletzung, da man ein Kindergartenkind mit einem Fahrrad nicht alleine fahren lassen darf, vor allem vor einem Kindergarten nicht, wo viele Autos parken und wo starker An- und Abfahrverkehr und offene Türen sind, aber das kann man verschieden auslegen, das kommt auf das Alter des Kindes an. Die Mutter hätte nicht zulassen dürfen, dass ihr Kind so weit voraus fährt, dass sie keine Sicht mehr auf das Kind hat.
Es kommt auch darauf an, was in der Police der Haftpflichtversicherung der Mutter steht. Manchmal steht was mit der Aufsichtspflichtsverltzung drin, kommt drauf an, wie die Versicherung das auslegt. Auf jeden Fall haben diese Versicherungen immer ein Hintertürchen und die Verträge sind so formuliert, dass die Versicherungsanstalt so wenig wie möglich bezahlen muss.
Das kann für Außenstehende kompliziert werden. Notfalls suche einen Anwalt auf und lasse dich beraten.
Ich weiß nicht wie du am besten verfahren sollst, frag mal bei deiner Versicherung nach, die können dir sicher weiterhelfen.
Ich finde es echt ätzend wenn Unschuldige auf Schäden anderer sitzen bleiben.
Die Mutter ist kooperativ, sie will dir das Geld geben. Sicher hat sie Angst vor Jugendamt oder dass sie alleine dafür aufkommen muss, ohne dass die Haftpflichtversicherung bezahlt. Es gibt nämlich noch einen Unterschied zwischen leicht fahrlässig und schwer fahrlässig.
Also reiß sie nicht rein, du kriegst dein Geld.
ist aber so, bis zum 7. Lebensjahr. Es gibt unzählige Artikel darüber, hier mal einer als Beispiel
https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/eltern-haften-fuer-ihre-kinder-haftpflicht-versicherungen-deliktunfaehig-100.html
Ein BGH Urteil spricht sogar davon, dass eine Aufsichtspflicht erfüllt sei, wenn die Eltern im 30 Min Abstand ihre Sprössinge prüfen. Verursachen diese dann wie z.B. oben beschrieben einen Schaden wird das unter "Lebensumstände" zu verbuchen sein.