Mit Fahrrad parkendes Auto angefahren?

5 Antworten

Du hättest die Polizei holen müssen. Du hast dich unerlaubt vom Unfallort entfernt! Und Du bist den Fahrzeughalter gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet!

Stell Dir mal vor, es wäre Dein Fahrzeug oder dein Fahrrad, was beschädigt wird und wo der Täter einfach von Tatort abhaut.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wie hätte ich richtig handeln sollen?

Keine Fahrerflucht begehen, sondern eine "angemessene Zeit" abwarten. Ok, nachts im Wohngebiet kannste lange warten, aber auf dem Parkplatz eines Supermarktes könnte man erwarten, dass der Besitzer des Autos binnen ein, zwei Stunden dort heraus kommt.

Den Fahrer hätte ich ja nicht erreichen können.

Ich würde eigentlich auch in einem Wohngebiet meinen, dass der Besitzer des Autos mit dem Klingeln an drei, vier Haustüren aufzufinden sein müsste. Was definitiv kein unzumutbarer Aufwand wäre, wenn es jetzt nicht schon nach Mitternacht war.

Wenn der Besitzer auch dann nicht aufzutreiben war, wenn du es versucht hast, ist die Polizei zu verständigen und dieser alles haarklein mitzuteilen. Dazu ein entsprechendes Schreiben, dass die Polizei benachrichtigt wurde und wie man dich erreichen kann, am beschädigten Fahrzeug hinterlassen.

Außerdem bin ich noch minderjährig.

Das ist dem Tatbestand "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", also der rechtlichen Seite, vollkommen egal. Ausnahme: Du bist jünger als 14 Jahre. Dann bist du noch nicht strafbar.

Kann ich jetzt mit einer Strafe rechnen oder was passiert jetzt

Wenn du ein ehrlicher Mensch bist, der zu seinem Fehler stehst, dann musst du mit einer Strafe rechnen. Einmal, weil du dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast (Fahrerflucht). Diese Geschichte hat mit dem Besitzer des Autos überhaupt nichts zu tun, das ist Strafrecht.

Unabhängig, ob du ein Problem wegen der Fahrerflucht bekommst, will natürlich der Schaden reguliert werden. Eine teilweise Neulackierung eines Autos kostet einen vierstelligen Betrag. Ob das nun auf deine Kappe geht oder ob die Rechnung an deine Eltern geht, weiß ich nicht. Wenn es deine Eltern bezahlen müssen, werden sie sicher zusehen, dass du ihnen die Kosten zurückerstattest.

Wenn du ein unehrlicher Mensch bist, bzw. so einer sein möchtest, könntest du darauf spekulieren, dass dich niemand gesehen hat und du ohnehin nicht mehr mit dem beschädigten Fahrrad durch diese Gegend kommst. Wenn du dann doch erwischt wirst, wird der Richter den Ermessensspielraum beim Strafmaß allerdings anders nutzen und die Geschichte, du hättest so mitten in der Nacht nicht gewusst was tun, nicht mehr glauben.

Bei solchen Fällen einfach stehen bleiben, die Polizei rufen und durch das Kennzeichen den Halter des Fahrzeugs ermitteln. Normalerweise bekommst du Name und Adresse. Am besten wäre es natürlich die Polizei kommen zu lassen um den Schaden zu begutachten, da du minderjährig bist, bist du durch deine Eltern versichert und der entstandene Schaden wird von der Haftpflicht übernommen. Das blödesten was du hättest machen können ist das was du gemacht hast... Einfach weiter fahren ist nämlich fahrerflucht.

Schau dass du schnellstmöglich zur Polizei kommst und des alles klar stellst sonst wird alles nurnoch schlimmer. Für genau solche Fälle hat man eine Versicherung 😉

Lg und viel Erfolg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

verreisterNutzer  31.10.2019, 00:37

Lach.. Sorry....

Begutachten kann nur ein Sachverständiger, Aufgabe der Polizei ist lediglich die Feststellung der Fakten. Auch die Adresse des Geschädigten werden einem Verursacher nicht mitgeteilt, sondern dem Geschädigten werden Name und Anschrift des Verursachers mitgeteilt.

Ich mach dir trotzdem mal den Daumen hoch für die doch lustige aber sinnhafte Antwort :)

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TheKnower66  31.10.2019, 00:40
@verreisterNutzer

Ja passt dann glaub das. Ich hab da jedenfalls andere Erfahrungen gemacht und die Polizei macht sowohl schuldzuweisungen als auch schadensgutachten 🙄

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verreisterNutzer  31.10.2019, 00:57
@TheKnower66

Nee nee.... Ein Gutachten ist ein durch vereidigte Sachverständige erstellte Bestandsaufnahme, dazu ist in den meisten Fällen ein Ingenieurstuduum im jeweiligen Fachbereich erforderlich. Bei Autos ist das zb. ein Fahrzeugbauingenieur.

Schuldzuweisungen macht die Polizei auch nicht, sie sichert in dem Fall nur die Beweise und gibt bei Verkehrsunfällen eine inoffizielle Einschätzung des Unfallverursachers ab. Inoffiziell in so fern, das sie nicht schreibt "die Person hat den Unfall verursacht" sondern sie nummeriert die Unfallbeteiligten, als erstes wird dabei immer die Person aufgenommen, von der die Polizei schätzt das sie den Unfall verursacht hat. Was zwar keine Beweislast darstellt aber doch schon ein schwerwiegendes Indiz ist. Steht man an erster Stelle ist es schon sehr schwer die Schuld von sich zu weisen, aber entscheiden kann das im Zweifelsfall nur ein Richter

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Wenn es erst vor wenigen Stunden passiert ist, ab zur Polizei, ist alles noch früh genug, notfalls anrufen. Deine Schadensersatzpflicht trägt die Familien- privat Haftpflichtversicherung falls keine Straftat vorliegt, was wiederum der Fall ist wenn du nicht zur Polizei gehst.

Ansonsten bleibt es beim Straftatbestand; unerlaubtes entfernen vom Unfallort, was das bedeutet kannst du googeln, außerdem, Wegfall des Versicherungsschutz. Bedeutet, neben der Strafe, die bei minderjährigen wohl als Erziehungsmaßnahme in Sozialstunden ausfallen dürfte, wirst Du deiner Schadensersatzpflicht aus eigener Tasche nachkommen müssen. So ein leichter Kratzer im Blech kostet schnell viele hundert Euro, sind Kunststoffstoßfänger betroffen sind es sehr leicht ein paar tausend Euro.

Eltern haften für Ihre Kinder, gibt es übrigens wirklich nur auf den gelben Baustellenschildern aber nicht im Gesetz, bedeutet "Du selbst" bist für die Zahlung des Schadens verantwortlich, notfalls wartet man bis du dein eigenes Geld verdienst falls das Taschengeld nicht reicht oder deine Eltern nicht vorschießen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du hast auf jedenfall richtig scheiße gebaut.

Du hättest auf jedenfall die Polzei rufen müssen oder den Halter des Fahrzeugs suchen müssen.

Du kannst/musst dich auch nun noch bei der Polizei melden. Der Fahrzeughalter wird die Polizei verständigt haben.

Die Polizei kann vermitteln.

Mit einer Strafe solltest du rechnen.

Aber dadurch lernt man.

Also melden!


verreisterNutzer  31.10.2019, 00:12

Solange der Täter noch nicht ermittelt wurde, ist die Straftat vom Tisch wenn er / sie die Polizei selbst informiert.

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verreisterNutzer  31.10.2019, 01:16
@ProfT

Innerhalb 24 Stunden ist man bei einer Selbstanzeige schon durchs Gesetz geschützt. Gilt natürlich nur bei selbstanzeige nicht wenn die Polizei den Täter schon ermittelt hat und vor der Tür steht und auch nur bei Bagatellschäden die im ruhenden Verkehr stattgefunden haben. Allerdings werten die Gerichte die Selbstanzeige gemeinhin sehr positiv und legen die 24 Stunden sehr großzügig aus solange sie der unfallfahrt keine Trunkenheit oder ähnlich erschwerende Umstände unterstellen und in der Verzögerung keine bewusste Verschleierung vermuten.

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