KFZ- Kennzeichen gestohlen?
Hallo erstmal,
seid Neuestem geht bei uns in der Wohngegend ein neuer " Trend " um. Mir wurde 1 Kfz - Kennzeichen vom Auto gestohlen ( vorne ). Mittlerweile bin ich der Dritte " Depp", der jetzt ein Problem hat.
Wisst ihr vielleicht, was ein neues Schild kostet und ob ich noch zu Etwas verpflichtet bin ?
Danke schonmal ...
LG, lazyjo
11 Antworten
Ja, Du bist verpflichtet den Diebstahl polizeilich anzuzeigen und die Zulassungsstelle über den Diebstahl zu informieren.
Außerdem musst Du bei der Zulassungsstelle eine neue Nummernkombination beantragen, zwei neue Nummernschilder prägen und siegeln lassen. Du erhälst eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neuen Eintrag oder neu ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil II (neu kostet 11,00 € zusätzlich und wird erforderlich falls kein Platz für eine neue Eintragung vorhanden ist)
Zwei Din Kennzeichen kosten im örtlichen Handel rd. 40€, Im Internet 5 - 15 €
Zurodnung neuer Kennzeichen incl neuer Zulassungsbescheinigung Teil I ist faktisch eine Ummeldung und kostet 27€ (ggf. zusätzliche Gebühren für Wunschkennzeichen, postalische Zustellung, Urkundsversand der Zulassungsbescheinigung Teil II von / an Eigentümer oder Sicherungsverwahrer, also in der Regel Leasinggesellschaft, manchmal auch Banken. Bei finanzierten Fahrzeugen, bei denen die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt. Aber sobald die Zulassugsbeschinigung Teil II fehlt, ist es günstiger 11 € für eine neue Bescheinigung auszugeben und die an den Verwahrer zu versenden.
Hab jetzt nicht alle Antworten gelesen, aber die, die ich gesehen haben sind alle falsch! Abgesehen von der Meldung bei der Polizei. Die ist richtig. Aber Du kannst (leider) nicht nur das vordere Schild neu beantragen, auch wenn das im Netz hin und wieder so geschrieben steht. Angeblich ist es bei Verlust in manchen Landkreisen möglich. Aber bei Diebstahl wird die Nummer 10 Jahre gesperrt. Und das heißt für Dich: neue Nummer, neue Papiere.
Kosten: rund 60 Euro für das Umschreiben und etwa 30 für neue Schilder.
Angeblich ist es bei Verlust in manchen Landkreisen möglich.
Das halte ich für ausgeschlossen, da bereits ein gestohlenes oder verlorenes Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben werden muss und die Neuasstellung gegen geltendes Urkundsrecht verstoßen würde.
Ansonsten stimme ich Dir 100% zu
und alles bezahlt die TK.
stimmt... das zahlt die Teilkasko... aber abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Das sind in mehr als 90 % aller TK´s 150,00 € und damit entfällt in der Regel die Versicherungsleistung wegen Unterschreitung der vereinbarten Selbstbeteiligung. Ausser du schaffst es, für Umschreibung, neue Kennzeichen, Reise- und Versandspesen über die vereinbarte SB hinaus zu kommen um dann zumindest ein paar Euo erstattet zu bekommen.
Welche SB denn, ich kenne keinen, der TK mit SB wählt.
Zum Glück darf/kann ich das, habe eben noch keine "Chinesenpest".
Schau auf der Webseite deiner Zulassungsstelle nach, was jetzt zu tun ist.
Ich hatte das Vergnügen vor langer Zeit, alles in allem kostete mich der Spaß 150 DM.
Wenn sich seitdem an dem Prozedere nichts geändert hat: Eidesstattliche Versicherung, dass das Schild nicht mehr in deinem Besitz ist und du auch nicht weißt, wo es abgeblieben ist.
Umkennzeichnung des Fahrzeugs, inklusive der üblichen Kosten für Fahrzeugschein, neue Schilder und Plaketten.
Ein Ratschlag gegen Schilderdiebe:
Das Schild nicht nur in den Plastikhalter klemmen, sondern lochen und die Schrauben durch Schild und Halter drehen. Am besten nimmt man eine Schraube mit ungewöhnlichem Kopf, keine übliche Schlitz-oder Kreuzschlitzschraube.
Jep, so ist es. Neues Nummer, Umschreibung der Papiere. Die alte Nummer ist weg.
Falsch. Du brauchst kein neues Kennzeichen. Das was fehlt wird ersetzt. Thema erledigt. Woher ich das weiß? Hab sowas schon ein paar Mal erlebt bei kunden und in der Familie
Sorry, ich widerspreche (Dir) nur ungern. Gestohlenes Kennzeichen bedeutet gesperrt.
Woher ich das weiß: aus der aktuellen Gesetzeslage.
Wie gesagt, es kann sein, dass manche Landkreise bei einem verlorenen Schild eine Ausnahme machen. Und weil da manche Leute wissen, geben sie "verloren" an. Schon, weil es billiger ist. Zumal ein gestohlenes Schild eigentlich keinen Sinn macht.
Hier noch ne Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kennzeichenverlust/
Wenn nur eins Fehlt, wird dieses ersetzt. Wenn beide weg sind, dann wird ein neues ausgegeben. Da hier aber nur eins fehlt, ergibt sich der Rest
Der Rest ergibt sich eben nicht. Das fehlende Kennzeichen wird zur Fahndung ausgeschrieben und somit kann das andere nicht am Fahrzeug verbleiben. Bzw. die nach deiner Meinung wieder zwei, nachdem man das geklaute mit dem gleichen Kennzeichenschild ersetzt hat. Das ist einfach nur unlogisch. Du müsstest permanent mit polizeilichen Maßnahmen rechnen, weswegen du eben zwei KOMPLETT ANDERE Kennzeichen bekommst.
Etwas anderes ist es, wenn du des Kennzeichen nach 2 Tagen wiederbekommst oder es anderweitig physisch auftaucht und die Fahndung gelöscht wird und du noch kein neues beantragt hast. Dann könntest du es wieder dranknippern.
Danke, ist doch wohl normal, Dein Tipp.
Was haben die denn alle für Schrauber an der Backe?
Anzeige erstatten ist wohl das erste Pflichtprogramm.
Dann bekommst du eine Bestätigung der Polizei mit der zum Kreis dann machen die auch keine zicken da zum abmelden gerne beide Kennzeichen da sein sollten.
Über die Kosten weiß ich jetzt nicht bescheid aber du wirst das Auto ab und neu anmelden müssen ich glaube sogar komplett neue Schilder mit neuer Nummer.
Neue Nummer ist sicher sinnvoll. (auch wenn es Geld kostet). Zu vermuten ist, dass die Schilder für Straftaten verwendet werden sollen. Und man will ja nicht von einem SEK geweckt werden.
So schnell kommt das sek jetzt nicht aber eventuell Post von der Polizei oder normale Polizei kommt zu Besuch.
Du musst den Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige bringen. Dann bekommst einen Zettel. Mit dem gehst du dann zur Zulassungsstelle und kannst eine neues Kennzeichen holen.
Er bekommt zwei neue Kennzeichen, und zwar zwei neue, weil die bisherigen gesperrt werden.
Lies doch bitte mal die Antwort von tinalisatina
Und nimms mir nicht übel, ich schätze Deine Antworten wirklich sehr, das weißt Du; aber als Experte für Auto und Motorrad müsstest Du das eigentlich wissen.
Nein die Antwort ist falsch. Nur das was fehlt wird erneuert. Die Kennzeichen werden nicht gesperrt und es gibt auch keine neuen. Innerhalb der Familie und im Kundenkreis kam das schon mehr als einmal vor
Dann weißt Du als Experte mehr als die Behörden und der ADAC:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kennzeichenverlust/
Wenn nur eins fehlt wird nur das ersetzt. Der Artikel befasst sich aber mit dem kompletten Verlust
Du liegst hier wirklich falsch. Das Fahrzeug bekommt komplett andere Kennzeichen, egal ob eins oder beide gestohlen werden. Kennzeichen bilden eine gemischte Urkunde zusammen mit dem Kfz und es darf nur eine Urkunde in Umlauf sein. Der Dieb kann mit einem gestohlenen Kennzeichen genausoviel Unfug treiben wie mit beiden Kennzeichen, deshalb wird die gestohlene Nummernkombination für 10 Jahre gesperrt.
11 Euro nimmt die Zulassungsstelle, bei uns, und alles bezahlt die TK. Wieso ist das falsch?