Dein Chef kann dich schlimmstenfalls kündigen. Deine Krankheit klingt selbstverschuldet und die Heilung hat nicht dein Arbeitgeber zu forcieren. Das du nicht abschätzen kannst, dass du zuviel Eisen heben willst, ist nicht Schuld deines Arbeitgebers. Bist du 60, dass die Heilung nicht innerhalb der 7 Wochen AU geklappt hat?

Nicht falsch verstehen, auf jeden Fall gute Besserung, aber du hast die eigentliche Ursache gesetzt und dein Arbeitgeber muss dich nicht in Watte packen, wenn du aufgrund deiner Freizeit deinen eigentlichen Job nicht machen kannst.

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Sicher gibt es Dinge, die vordringlich betrachtet werden sollten.

Asylrecht aber tatsächlich nicht wirklich. Wenn man die Asylgesetze so umsetzen könnte, wie angedacht, würden viele Problemasylanten nicht mehr das Problem sein.

Es gibt aber zuviele Hürden, die ein normales Verfahren behindern. Es ist schon nachvollziehbar, warum Marokko, Tunesien, Algerien oder Syrien ihre eigenen Straftäter nicht mehr wieder haben wollen, wenn sie woanders sind und dort nicht ihr Geld kosten. Und deshalb ist es ärgerlich, dass man erst ein Personenfeststellungsverfahren betreiben muss, was unter Umständen auch erhebliche Kosten verursacht, um erstmal klären zu können, wohin der Straftäter überhaupt abgeschieben werden kann. Der Kasache wird leider selten von Ägypten übernommen.

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Somit ist er zwar vorbestraft, kommt aber ziemlich gut weg. Ist halt kein Verbrechen. Mehr wollte die Staatsanwaltschaft doch aber eh nicht fordern, oder?

Leider reicht es eben nicht aus, um Bernd von weiteren Missetaten abzuhalten. Armes Thüringen.

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Eine abgeschlossene Ausbildung wirst du schwer verlieren können.

Wenn du noch dabei bist, dürfte das auch kein Problem sein, solltest du keine Verurteilungen sammeln und die deinem Ausbilder bekannt werden (auf welchem Weg auch immer). Bei einer Anstellung wird aber, vor allem bei Personen, die die Obhut über Kinder haben, sehr genau geschaut. Und Eintragungen in das Führungszeugnis führen durchaus zur Nichteinstellung. Es wird natürlich auch bezüglich der jeweiligen Straftaten differenziert.

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Die Augen-OP hast du ja sicher auch angegeben und die Wartezeit zur Heilung ist um? Dann dürfte das kein Problem sein. Nicht angegeben und erst vor 2 Wochen gelasert - verdammt großes Problem.

Ansonsten wird halt dein Gesamtzustand gecheckt. Und da schaut man dir auch in die Augen, Kleines (^^) Liegt das alles im Rahmen der PDV300, ist alles gut. Kann man aber nur abwarten, was dabei rauskommt.

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Du dürftest einfach nur zu spät sein. Ende der Bewerbungsfrist für die Septembereinstellung eines Jahres ist wohl der 31.12. des Vorjahres. Wenn du erst einen Monat wartest, also seit Anfang März, warst du zu spät dran. Ist aber komisch, dass da kein Hinweis kam, wo und wie auch immer du dich beworben hast.

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Upps. Verlesen. Dachte ging um Versicherungskennzeichen.

Wenn das grüne Kennzeichen nicht ans Fahrzeug gehört, kommt schon mal die Frage, woher es kommt. Verstoß gegen das Steuergesetz dürfte hier nicht zählen, wenn das Fahrzeug nie das grüne bekommen hätte. Urkundenfälschung (Kennzeichenmissbrauch....verwechsel das immer), Verstoß Pflichtversicherung (wenn nicht anderweitig versichert) kommen mir in den Sinn.

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Entgegen der Meinung der anderen Schreiber:

Du könntest Glück haben und es kommt nichts mehr. Deine Daten sind nur für Interna bei H&M aufgenommen. Das bezweifel ich aber tatsächlich, zumindest bei H&M.

Eher wahrscheinlich:

Es kommt polizeiliche Post zu dir bzw. über deine Eltern für eine Vorladung zur Vernehmung. Zu der müsstest du nicht, wie dir 78,35% der GF-Antworter dir raten würden. Kann man halten wie ein Dachdecker. Das Jugendamt wird automatisch informiert. Bei einem Ersttäter wird dabei aber tatsächlich nicht viel passieren, aber man hat deinen Namen schon mal "auf dem Schirm".

Anrufen bei deinem Vater wird keiner, warum auch. Da man seltenst die Nummer eines unbescholtenen Bürgers hat und man am Telefon nicht 100%ig weiss, wen man an der Strippe hat, kommt halt Post.

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Vorneweg, hier: ,,,,...??!!! Ein paar Satzzeichen zum Nutzen, macht die Frage um einiges einfacher zu lesen.

Hast du ein Beispiel, an dem du den "Druck" mal beschreibst, den du meinst? Was sind physiologische Test und für wen sollen die gut sein? Wenn du normale Befragungsmethoden meinst, die nach der Standardbelehrung eines Tatverdächtigen kommen, das ist kein Druck, sondern gehört zur Arbeit der Polizei dazu.

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Da wird die Leitzentrale der Bahn angefunkt und mitgeteilt, dass die Züge entweder komplett still stehen (eher unwahrscheinlich) oder in dem Bereich Schritt zu fahren haben. Das minimiert die Gefahr schon immens. Und dann schauen die Polizisten natürlich auch, ob/wann ein Zug sich nähert.

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Ohne die erste Frage anzuschauen: Du willst also betrügen, wirst dabei erwischt und willst nun auf Krampf etwas finden, mit dem du der Kollegin eine reinwürgen willst? Wird nicht passieren. Sie hat den gefälschten Bon als Beweis an den Chef geschickt, da greift kein Urheberrecht, Briefgeheimnis, Datensch(m)utz wasauchimmer.

Doch nochmal die erste Frage gelesen: Da du deine Zigaretten bezahlt hast, mildert das höchstwahrscheinlich die Auswirkungen. Aber das entscheidet schlussendlich der Chef. Auf jeden Fall ist es mehr als semioptimal gewesen, wie du reagiert hast.

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Zur Eingangsfrage: Ja, die Polizei darf das Verwarngeld persönlich abholen. Machen sie nicht in allen Bundesländern, aber in einigen. Manchmal bar, manchmal per Karte. Kommt darauf an, wie fortschrittlich man ist bzw. welche rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Der Ablauf bei dir ist schon ein wenig komisch, aber durchaus begründbar. Polizei war zum Unfall gerufen und hat dich festgestellt (waren doch bestimmt im silber-blauen Auto und hatten Uniformen an). Der Schaden am Schild wurde festgestellt und deine Daten wurden aufgenommen. Damit bist du im Ordnungswidrigkeitenverfahren drin. Die 35 Euro ist das reguläre Verwarngeld bei einem Standardunfall. Bezahlst du das nicht, wirds unter Umständen zum Bußgeld und du bezahlst noch einmal 28,50 Euro Verfahrenskosten zusätzlich. Sie könnten das auch mit dem höherwertigen Verstoß der nicht angepassten Geschwindigkeit schulterzuckend an die Bußgeldstelle leiten und dann wird es richtig teuer, um die 100 Euro sind schon drin.

Warum die Polizisten nicht gleich vor Ort das Verwarngeld erhoben haben? Keine Ahnung. Vielleicht hatten sie ihre Verwarngeldblöcke nicht dabei. Bezahlst du die 35 Euro, ist das Verfahren durch und nur noch Versicherungen regulieren.

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Irgendein Verfahren wird laufen, bei dem du Zeuge/Beschuldigter/Wasauchimmer bist und sollst vielleicht zu einer Einvernahme von der Polizei oder am Ende zu Gericht geladen werden. Das Verfahren muss noch nicht mal bei dir vor Ort laufen, sondern könnte auch von einem anderen Bundesland ausgehen (gerne bei Betrug). Damit dich dann die amtlichen Schreiben also ohne Probleme erreichen können, wird eben geschaut, wo bzw. ob du dort gerade wohnst. Und da du gerade erst deinen Wohnort gewechselt hast, ist das die schnellste Prüfung vor Ort.

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