Ja, Du bist verpflichtet den Diebstahl polizeilich anzuzeigen und die Zulassungsstelle über den Diebstahl zu informieren.

Außerdem musst Du bei der Zulassungsstelle eine neue Nummernkombination beantragen, zwei neue Nummernschilder prägen und siegeln lassen. Du erhälst eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neuen Eintrag oder neu ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil II (neu kostet 11,00 € zusätzlich und wird erforderlich falls kein Platz für eine neue Eintragung vorhanden ist)

Zwei Din Kennzeichen kosten im örtlichen Handel rd. 40€, Im Internet 5 - 15 €
Zurodnung neuer Kennzeichen incl neuer Zulassungsbescheinigung Teil I ist faktisch eine Ummeldung und kostet 27€ (ggf. zusätzliche Gebühren für Wunschkennzeichen, postalische Zustellung, Urkundsversand der Zulassungsbescheinigung Teil II von / an Eigentümer oder Sicherungsverwahrer, also in der Regel Leasinggesellschaft, manchmal auch Banken. Bei finanzierten Fahrzeugen, bei denen die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt. Aber sobald die Zulassugsbeschinigung Teil II fehlt, ist es günstiger 11 € für eine neue Bescheinigung auszugeben und die an den Verwahrer zu versenden.

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