Kennzeichnung als Privatverkauf vergessen; drohen Konsequenzen?
Ich habe auf eBay Kleinanzeigen ein gebrauchtes Smartphone verkauft. Ich habe jedoch vergessen den üblichen “dies ist ein Privatverkauf” Text rein zu kopieren. Bezahlt wurde über PayPal Freunde und Familie. Auf eBay Kleinanzeigen ist man ja standardmäßig privater Anbieter. Bedeutet das, dass auch alle Verkäufe Privatverkäufe sind oder kann es jetzt passieren, dass der Käufer jetzt irgendwie Anspruch auf Rückgaberecht, Garantie etc. hat?
Ich habe das Handy jedoch noch nicht versendet, soll ich mich im Chat nochmal vergewissern, dass sich der Käufer darüber bewusst ist, dass dies ein Privatverkauf ist oder bin ich wegen PayPal Friends eh auf der sicheren Seite?
2 Antworten
jedoch vergessen den üblichen “dies ist ein Privatverkauf” Text rein zu kopieren.
Hätte rein rechtlich 0 Relevanz & somit hätte er keinen Effekt.
Bezahlt wurde über PayPal Freunde und Familie.
Wäre schon mal ein Verstoß gegen die PP-Richtlinien bzw. wurde damit PP um die zustehenden Gebühren betrogen. Wie der Name schon sagt, ist das nur für Freunde & Familie. Allerdings auch gut für dich... F&F bietet keinen Käuferschutz.
Bedeutet das, dass auch alle Verkäufe Privatverkäufe sind
Nein bedeutet es nicht automatisch.
Es gibt seltene Fällen da wird auch Gewerblich verkauft oder etwas dergleichen angeboten & vergessen das umzustellen. Zum Beispiel.
oder kann es jetzt passieren, dass der Käufer jetzt irgendwie Anspruch auf Rückgaberecht, Garantie etc. hat?
Ein Rückgaberecht ist eine freiwillige Dienstleistung.
Allerdings hast du die Gewährleistung so oder so nicht ausgeschlossen (1. da vergessen & 2. dein Text oben hätte keine Relevanz gehabt), somit musst du den Artikel ggf. zurück nehmen & bist Haftbar.
Will man Privat verkaufen, dann sollte IMMER folgender Text verwendet werden:
„Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.”
FERTIG.
Mehr braucht es nicht. Keine Märchen von wegen "keine Rücknahme / Privatverkauf" oder das irrsinnige Märchen mit dem EU-Recht.
Will man noch eine Nummer drauf setzen, klatscht man unten drunter:
„Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.“
Damit ist man soweit rechtlich Abgesichert.
Du bist nicht auf der sicheren Seite. Der paypal-Käuferschutz hat nichts mit den Regeln zu tun, die laut BGB gelten.
Hast du als Privatverkäufer vergessen, die Gewährleistung auszuschliessen, mußt du diese geben.
Den Blödsinn mit dem Ausschluß der Rückgabe konntest du dir hingegen wirklich sparen, weil es ein solches Recht nicht gibt. Und eine Garantie kann man nicht ausschliessen; sie ist eine freiwillige Leistung, die man geben kann.
Du kannst den Verkäufer anschreiben. Das ändert aber nichts daran, dass der Kaufvertrag bereits zustande gekommen ist, und du nun Gewährleistung geben mußt.