Warum machst du es dir so kompliziert mit den Bedarfsstufen.
Es muss hier nur eine einzige Frage beantwortet werden:
Besteht ein wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu Tragen und einzustehen?
- A1 - Ja? Dann seid Ihr eine BG und das Einkommen von Person A wir angerechnet auf die BG -> Der Regelsatz reduziert sich entsprechend nach Abzug der Freibeträge bis hin zur vollständigen Einstellung da kein Bedarf besteht.
- A2 - Nein? Dann darf das Einkommen von Person A nicht angerechnet werden.
Habt Ihr gemeinsame Verträge oder Kinder oder andere Gemeinsame Verpflichtungen? Dann seid Ihr eine BG, dann siehe A1.
CAVE:
Eine Partnerschaft alleine ist kein Beweis einer Einstehung füreinander, obgleich das JC genau das gerne als Grund sieht. Das Gesetz widerspricht hier.
Muss ich dem JC meine Partnerschaft mitteilen? Nein!
Oder gibt es irgendwelche andere Leistungen, die man beantragen kann, um einen Vorteil zu haben
Nein.