Ist ein eBay Kleinanzeigen Vertrag verbindlich?

6 Antworten

Du bist gesetzlich verpflichtet, nach einem Vertrag mit beidseitiger Zustimmung, genau das zu liefern, was du angeboten hast.

Einseitig kann man den Vertrag nicht rückgängig machen, die beidseitigen Pflichten bleiben bestehen.

Und wenn du die gleiche Ware neu kaufen mußt und viel mehr Geld dafür bezahlst, deine Pflicht bleibt.

Intelligent wäre gewesen, den Käufer zu kontaktieren und ihm die Lage zu erklären. So besteht immer die Chance für eine gütliche Einigung.

Aber ihm einfach das Geld zurück überweisen entbindet dich nicht von deiner Pflicht. Wenn der Käufer jetzt sauer ist, kann er Schadensersatz verlangen und wird es auch bekommen.

Grundsätzlich habt ihr einen Kaufvertrag abgeschlossen, den du zu erfüllen hast. Im Klartext: Der Käufer hat Anspruch auf die Ware.

Ob das strafrechtlich relevant ist, ist so nicht eindeutig zu sagen.

Allerdings stehen auf zivilrechtlicher Ebene Schadensersatzansprüche im Raum. Falls der Käufer nun dieselbe Ware anderweitig kauft und mehr bezahlen muss, kann er die Differenz von dir einfordern.

Du musst dem Käufer schon nachweisen, dass die Uhr defekt ist und dass das ohne Dein Verschulden passiert ist.

Kannst Du das nicht, dann musst Du dem Käufer einen gleichwertigen Ersatzartikel besorgen oder Schdenersatz leisten, wenn die gleiche Uhr nur noch teurer zu besorgen wäre.

Etgegen der landläufigen Meinung entstehen bei eBay Kleinanzeigen nämlich rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB, von denen man sich einfach durch eine Rückzahlung lösen kann.

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Um welche Uhr und um welchen Betrag geht es denn?


RobinSch123 
Beitragsersteller
 21.03.2023, 16:02

Es handelt sich um eine Jaguar Uhr. Für 210€ habe ich sie ihm verkauft.

RobinSch123 
Beitragsersteller
 21.03.2023, 16:07
@Oldtimer2000

Das ist eine alte Uhr. Wie wenn es ein Geschenk von Jaguar (Automarke) war. Da mein Opa in einem Autohaus auch arbeitete.

Oldtimer2000  21.03.2023, 16:10
@RobinSch123

Wie schön, das ändert aber nichts an der Rechtslage.

Und ehrlich, ich glaube Dir nicht, dass Du die Uhr einfach so weggeworfen hast, ohne sie auf eine Reparaturmöglichkeit zu überprüfen.

Nochmal:

Du bist in der Nachweispflicht, dass die Uhr

  • tatsächlich defekt ist
  • dass dieser Defekt ohne Dein Verschulden zustandekam

Nur wenn Du beide Dinge nachweisen kannst, bist Du rechtlich aus der Sache raus.

Ja, weil der Käufer Anspruch auf Ersatz hat. Eine Rückzahlung entbindet dich nicht davon den Vertrag zu erfüllen.


RobinSch123 
Beitragsersteller
 21.03.2023, 15:57

Ja was heißt das jetzt?

Oldtimer2000  21.03.2023, 16:02
@RobinSch123

Ersatzartikel besorgen oder den Käufer einen Deckungskauf (bitte mal selbst googeln) vornehmen lassen, Mehrkosten gehen zu Deinen Lasten.

Photon123  21.03.2023, 16:03
@RobinSch123

Du musst zumindest die selbe Uhr im gleichen Wert besorgen und dem Käufer es zusenden.

RobinSch123 
Beitragsersteller
 21.03.2023, 16:08
@Photon123

Das geht nicht. Da diese nicht mehr zu kaufen ist.

Du solltest nur diese "kaputte" Uhr nicht erneut zum Verkauf anbieten.


RobinSch123 
Beitragsersteller
 21.03.2023, 15:56

sie ist wirklich kaputt. Und ich habe sie nicht mehr. Also kann nichts passieren?