Kennzeichennutzung bei Gebrauchtwagenkauf?
Guten Tag, ich würde gerne ein KFZ erwerben. (Gebrauchtwagen) noch angemeldet und wird noch bewegt. Tüv vorhanden.
Das ist mein Erstwagenkauf und ich müsste mit dem Zug 5 Stunden dahin fahren. Ich habe bereits eine Haftpflicht abgeschlossen und eine EVB Nummer sowie Kennzeichen. Wenn ich den Wagen vor Ort kaufe, was ist dann mein weiterer Weg. Also was muss ich tun? Kann ich einfach los fahren? Danke für alle Antworten
3 Antworten
Falls du damit diese 5 Tages-Kzkz meinst: https://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2
Gruß siola55
Eine so lange Fahrt mit nicht endgültig zugelassenem Kennzeichen ist nicht erlaubt. Es gibt meines Wissens Ausnahmen nur im Zulassungsbezirk und für eine Fahrt zur Zulassungsstelle auf direktem Weg.
Es gibt aber die Möglichkeit, sich die Zulassungspapiere vom Verkäufer senden zu lassen, um dann das Fahrzeug ordnungsgemäß zuzulassen und dann mit abegestempelten Kennzeichen und gültigem Fahrzeugschein zum Verkäufer zu fahren und dann mit ordnungsgemäßer Zulassung incl. abgestempelten Kennzeichen wieder nach Hause zu fahren.
Ich habe bereits eine Haftpflicht abgeschlossen und eine EVB Nummer sowie Kennzeichen.
Was für Kennzeichen? Welches Auto wurde mit diesen Kennzeichen zugelassen?
Sollte das Fahrzeug aktuell noch zugelassen sein: du darfst da keine anderen Kennzeichen montieren."Doppelzulassungen" sind illegal.
Entweder lässt dich der Käufer mit seiner Zulassung fahren und du meldest das Auto zeitnah um oder er meldet es vorher ab, du überführst das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen (ehemals "rote Nummernschilder") und lässt es innerhalb einer Woche bei dir zu Hause zu.