Kennt sich wer in der Pflege aus?

3 Antworten

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Ich arbeite auch in der Pflege.

Anhand der von Ihnen geschilderten Situation schätze ich das Setting im ambulanten Bereich ein.

Daher wurde für die entsprechende Leistung ein Modul gebucht, welches exakt so durch die Pflegekasse abgerechnet wird. Informiere dich bei der PDL wie das Modul heißt und sieh das Modulhandbuch ein. Dort ist exakt der Maßnahmenplan für die PK vermerkt. Ich kann mir vorstellen das es bei der gebuchten Leistung nur um das Bereitstellen der Mahlzeit geht, und nicht um das kochen am Herd. Daher sind die PK auch nur verpflichtetet das schon zubereitete Essen aufzuwärmen und so zuzubereiten, das der Pflegeempfänger dies problemlos einnehmen kann. (Klein schneiden, Patienten positionieren ….)

Die Diskrepanz was Pflegekräfte ambulant machen sollen/dürfen gibt es öfter. Ich arbeite im ambulanten und stehe oft vor solchen Situationen. Erfahrungsgemäß kann ich sagen das es zum Teil schon an Dreistigkeit grenzt was durch Angehörige erwartet wird. Gemäß den Motto ,,Sie sind ja da können das dann auch noch mal eben machen”.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Unholdi 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 08:19

Dreistigkeit? Ich war die Tage für einen alten Herren aus der Nachbarschaft einen Einkauferledigen - seine Putzkräfte hatten eingefordert, das er für den nächsten Tag noch Kalkreinige rund irgend ein andere Zeug besorgt, das ich in keinem Dro-Markt bekommen konnte. Der arme wäre mit seinem Rollator zwei Stunden unterwegs gewesen und ich hab mit den Fachkräften im Drogeriemarkt 20 Min gebraucht seine zwei Artikel zu klären, von denen ich dann einen besorgen konnte... das finde ich schwierig - die Verhältnisse in diesen Dingen sind grundlegend zu überarbeiten.

Bene0801  15.09.2024, 10:00
@Unholdi

Dafür gibt es in der Regel Angehörige. Wenn der Mann alleine lebt und die Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann ist die einzige Lösung die stationäre Pflege. Das Problem ist aber, das da meistens Angehörige hinterstecken welche das Haus haben wollen. Denn diese denken nicht an die 10 Jahres-Frist und somit geht das Haus als Vermögen für die Pflege rein. Möchte natürlich keiner.

Unholdi 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 10:37
@Bene0801

In meinem Umfeld gibt es weder Angehörige (das gilt für ein Dutzend Fälle), noch Häuser oder gar Stationäre Pflege - wenn eine Grundreinigung (im Jahr) einer Sozialwohnung für eine Person nicht Bestandteil solcher Pflege ist, dann ist das absolut überarbeitungsbedürftig.

Bene0801  15.09.2024, 10:39
@Unholdi

Die Grundreinigung ist auch über SGB XI abzurechnen. Gehört zur Haushaltshilfe, ist aber ein anderes Modul.

Ich arbeite in der Pflege.

Was ein Pfleger bei einer Person macht und was nicht, steht ganz genau im Pflegevertrag und in den Pflegemaßnamen.

Wenn etwas nicht so läuft, wie es vereinbart wurde, dann klärt man das mit der PDL (Pflegedienstleitung).

Könnte eine dienstliche Vorgabe vom Vorgesetzten sein.

Welche Leistungen sind den konkret vertraglich vereinbart und wie ist diese Leistung im Detail beschrieben?


Unholdi 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 19:16

Das weiß ich nicht, wir erledigen Einkäufe in dem konkreten Fall udn da kommen ständig Ungereimtheiten vor (entweder verschwinden Dinge, oder sie vergammeln im Kühlschrank, Metbrötchen kommen in die Microwelle, extra besorgtes Essen bleibt zugunsten einer billigen Supp liegen etc...

Daniel551980  14.09.2024, 19:23
@Unholdi

Naja irgendwo muss es ja was schriftliches geben, wo genau die zu erbringende Leistung beschrieben wird. Das würde ich mir mal raussuchen. Ansonsten könnte man ja bei der Pflegekasse mal nachfragen oder irgendeine Institution die da ggf. finanziell dran beteiligt ist.