Ich arbeite auch in der Pflege.

Anhand der von Ihnen geschilderten Situation schätze ich das Setting im ambulanten Bereich ein.

Daher wurde für die entsprechende Leistung ein Modul gebucht, welches exakt so durch die Pflegekasse abgerechnet wird. Informiere dich bei der PDL wie das Modul heißt und sieh das Modulhandbuch ein. Dort ist exakt der Maßnahmenplan für die PK vermerkt. Ich kann mir vorstellen das es bei der gebuchten Leistung nur um das Bereitstellen der Mahlzeit geht, und nicht um das kochen am Herd. Daher sind die PK auch nur verpflichtetet das schon zubereitete Essen aufzuwärmen und so zuzubereiten, das der Pflegeempfänger dies problemlos einnehmen kann. (Klein schneiden, Patienten positionieren ….)

Die Diskrepanz was Pflegekräfte ambulant machen sollen/dürfen gibt es öfter. Ich arbeite im ambulanten und stehe oft vor solchen Situationen. Erfahrungsgemäß kann ich sagen das es zum Teil schon an Dreistigkeit grenzt was durch Angehörige erwartet wird. Gemäß den Motto ,,Sie sind ja da können das dann auch noch mal eben machen”.

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