Keinen Führerschein nach bestandener Prüfung erhalten?
Hey, ich hab heute meine Praktische Prüfung bestanden. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich meinen Führerschein direkt auf die Hand bekomme, jedoch habe ich eine Prüfungsbestätigung über die bestandene Fahrererlaubnis bekommen. Diese soll ich dann zur Führerscheinstelle bringen. Habe da jetzt erst einen Termin in 2 Wochen bekommen.
Die Prüfungsbestätigung ist auch keine Fahrerlaubnis und ersetzt nicht den Führerschein. Sie berechtigt daher nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. ( steht drin) Also kann ich jetzt erstmal 2 Wochen abwarten. Wie ist das bei euch abgelaufen. War es bei jmd genau so?
4 Antworten
Sowas kommt schon mal vor .. grad wenn man in der laufenden Ausbildung von zB B auf B197 wechselt .. oder wenn man BF17 beantragt hat, und schon 18 ist mittlerweile .. etc pp.
Hast du den Termin online gebucht?
Falls ja, ruf an .. und sag du brauchst unbedingt einen vorläufigen Führerschein weil du schon zur Arbeit fahren musst oder in Urlaub willst etc.
Vielleicht wegen der Corona Lage. Bei uns in der Stadt muß man auch 2 Wochen auf jeden Termin warten.
Kann passieren, wenn die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein oder alternativ den vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung nicht rechtzeitig vor der Prüfung an den TÜV schickt. Dieser kann dir dann auch kein amtliches Dokument aushändigen, sondern nur seine eigene Bestätigung über das Bestehen der Prüfung.
§22a StVG:
(6) Der Bewerber kann in seinem Antrag nach § 21 erklären, dass er den Führerschein unmittelbar nach der bestandenen Prüfung benötigt. Die Fahrerlaubnisbehörde hat im Falle einer Erklärung nach Satz 1 den Führerschein bereits mit der Erteilung des Prüfauftrages an die Technische Prüfstelle herstellen zu lassen und diesen dem Bewerber, soweit alle übrigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vorliegen, auszuhändigen, zu übersenden oder übersenden zu lassen. Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
"Unrichtige oder falsche Angaben im Führerschein" heißt schonmal, dass der ausgestellte Führerschein nicht dem entspricht, was beantragt wurde.
Hier geht es wohl darum, dass die Schlüsselzahl 197 nicht eingetragen ist. Die Fahrschule hat dich scheinbar einfach in einem Automatikauto zur Prüfung geschickt, den Schaltkompetenznachweis dazugelegt, aber dieses Vorgehen war nicht mit der Führerscheinstelle abgesprochen, so dass sie einen ganz normalen B-Führerschein hat drucken lassen. So würde ich das zumindest einschätzen.
Da war der Fahrprüfer wohl von einem andern Ergebnis ausgegegangen ;-)
Ich persönlich hab ihn zwar sofort bekommen, aber das man ihn erst später bekommt ist auch nicht unüblich.