Inkassokosten zahlen obwohl vorher überwiesen?
Guten Tag. Wie es so kommen sollte hab auch ich jetzt mal eine Zahlung versäumt. Ich war davon ausgegangen das im Bankeinzug bezahlt wird, war dann aber wohl doch auf Rechnung. Es gab keine Mahnung, bis gestern. Da erhielt ich die „Letzte Mahnung“. Nur ist es so, dass der Brief auf den 16.05. datiert war und das Zahlungsziel auf den 30.05. Auf dem Brief klebte ein gelbes Label. Habe natürlich gestern sofort die Zahlung veranlasst, auch mit Sofortüberweisung. Jetzt ist meine Frage, kann es trotzdem passieren das ich einen Brief vom Inkassobüro bekomme und muss ich den trotzdem zahlen? Denn ich habe ja bezahlt bevor der Brief kam und da ich keine Mahnungen erhalten habe, wusste ich nichts davon. Vielen Dank im Voraus :)
5 Antworten
war davon ausgegangen das im Bankeinzug bezahlt wird, war dann aber wohl doch auf Rechnung.
Wieso warst Du davon "ausgegangen" anstelle es zu wissen? Man muß doch wissen, welche Zahlungsart man gewählt hat ...
Das gelbe Label sieht mir danach aus, als wäre der Brief fehlgeleitet worden. Vielleicht deshalb die Verspätung.
Ich würde Dir empfehlen, dem Forderungsgläubiger schleunigst eine Ablichtung des Kontoauszuges, aus welchem die Zahlung hervorgeht, zuzuschicken.
Vielleicht hast Du dann Glück und es kommt nichts vom Inkasso ...
Naja eigentlich habe ich es gewusst, ich kann mich noch ziemlich genau daran erinnern wie ich meine online Banking Daten eingeben habe. Habe danach nicht drauf geachtet ob was abgebucht wurde, war natürlich mein Fehler. Aber deshalb wusste ich nichts davon das ich im Zahlungsverzug bin.
Gestern war der 02.06, Zahlungsziel war 30.05.
Das eigentliche Zahlungsziel war also noch früher.
So oder so warst Du also schon im Verzug.
Somit wäre Inkasso zu zahlen, wenn sie das schon an Inkasso abgetreten haben.
Mussten die wegen Umzug o.ä. Deine Anschrift ermitteln?
Dann geht das natürlich zu Deinen Lasten.
Und Nachsendeauftrag, dann liegt die Schuld für verspätete Zustellung beim Fragesteller, er hätte seine Adresse bei dem Händler aktualisieren müssen.
Also ist der. FS 2x schuld..a) erste Forderung verschlüren, b) den längeren Postweg, woraus dann wieder Überschreiten der neuen Zahlungsfrist entsteht.
Die Brötchen sollten besser sehr klein bleiben.
So einfach ist das ganze nicht.
Erstmal steht hier nirgendwo ob die Forderung abgetreten, verkauft oder im Auftrag gehandelt wird.
Zum anderen hätte das Inkasso schon die Inkassogebühr erhalten & der neue Gläubiger (wenn abgetreten) das Inkasso also, kann nur die Gebühren geltend machen die der Gläubiger auch verlangt hat. Also eine Inkassogebühr oben drauf knallen, dass geht hier nicht (Kostenverdopplung).
Anders wäre es, wenn das Inkasso beauftragt wurde die Forderung einzutreiben, dann auch hier nur maximal 0.3 RVG-Gebühr zzgl. zur Hauptforderung.
Und um das ganze mit der Gebühr zu untermauern, hat der Schuldner das Recht das komplette Vertragswerk zwischen Gläubiger & Inkasso zur eigenen Überprüfung der Gebühren anzufordern. Ein Inkasso wird das aber nie schicken weil sie genau das verheimlichen wollen.
Inkasso schreiben gerne "im Auftrag von XY" um die Inkassogebühr einzusacken, selbst wenn die Forderung längst Abgetreten / Verkauft wurde. Das wiederum ist gewerblicher Betrug, wovor viele Inkasso´s natürlich nicht zurückschrecken.
Und Nachsendeauftrag, dann liegt die Schuld für verspätete Zustellung beim Fragesteller, er hätte seine Adresse bei dem Händler aktualisieren müssen.
Auch das ist falsch.
Ein Nachsendeauftrag kann man bei der Post für knapp 30 € beauftragen, zb. wenn man umgezogen ist damit die Post umgeleitet wird. Eine Adressermittlung sieht hier anders aus & nicht mit einem gelben Aufkleber von der Post.
Der Gläubiger stellt hier die Kosten (maximal 10,00 €) in Rechnung und sendet seine Forderung an die neue Adresse.
Nein musste nicht ermittelt werden. Auf dem datierten Brief war exakt meine Anschrift. Genauso wie auf dem gelben Label. Ich wohne hier seit 10 Jahren, da hat sich nichts geändert.
Ruf den Anbieter, den du bezahlst hast, an, damit die wissen, dass du überwiesen hast.
Es "sollte" nichts weiter passieren, aber diese Mahnsysteme laufen automatisch. Und wenn der Betrag bei denen intern zu spät verbucht wird, kann es trotzdem einen Inkassofall auslösen (der dann wieder zurückgezogen werden muss). Spar dir lieber den Stress und klär's mit dem Anbieter.
Danke, habe ich schon gemacht. Die meinten da kann man nichts mehr machen. Das will ich aber nicht so glauben. Die Dame sagte mir, dass in Ihrem System die Forderung zwar noch nicht abgetreten ist, das System aber auch nicht Tagesaktuell ist und da wohl Post kommen wird. Das möchte ich aber nicht so einsehen, denn meiner Meinung nach habe ich hier nur bedingt schuld, hätte ich eine erste, zweite oder auch dritte Mahnung erhalten wäre von Anfang an die Sache schon geklärt gewesen.
Habe natürlich gestern sofort die Zahlung veranlasst, auch mit Sofortüberweisung.
Hast du an den Gläubiger oder an das Inkasso bereits Geld bezahlt?
Hoffentlich NUR an den Gläubiger.
Denn ich habe ja bezahlt bevor der Brief kam und da ich keine Mahnungen erhalten habe, wusste ich nichts davon.
Mahnungen bedarf es nicht. Im Zahlungsverzug bist du bereits, wenn du über die Zahlungsfrist informiert & diese verstrichen lassen hast.
Wenn ein Inkassoschreiben kommen sollte, einmalig Widersprechen & gut ist.
Bezahlen muss man die nicht.
Ich habe noch keinen Brief des Inkassobüros erhalten. Ich habe den offenen Betrag + Mahngebühr an das Unternehmen bezahlt.
Egal, warum auch immer du den Brief nicht im Mai erhalten hast, du hast das Zahlungsziel "30.05.2021" bei der Überweisung überschritten.
Wenn du nicht ausgesprochenes Glück hast musst du also mit Mahngebühren und Säuminszuschlag rechnen.
Nein wäre es nicht.
Das Zahlungsziel ist zwar verfehlt, aber die HF beglichen & damit die Grundlage genommen zu fordern. Inkassogebühren wurden übrigens bereits vom Gläubiger bezahlt.
Der gelbe Zettel ist ein Nachsendeauftrag.