Keine Ladung zum Gerichtstermin erhalten?
und habe ich automatisch das Verfahren verloren... Toll... Ich habe wirklich aber wirklich gar keine Ladung erhalten. Was kann ich tun? Ich habe gelesen, dass es eine Möglichkeit gibt. Sogenannte "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Muss aber das Gericht mir zweite Chance geben, mich zu verteiden?
5 Antworten
Müssen muss das Gericht gar nichts, aber es kann. Um die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" musst Du schriftlich bitten und es begründen
bei manchen Sachen ist kein persönliches Erscheinen angeordnet, da reicht der Rechtsanwalt. den solltest über etwaige Möglichkeiten befragen
- Wenn du, so wie du es behauptest, keine Ladung bekommen hast, wird der Prozess ausgesetzt und zu einem neuen Termin angesetzt.
- Du bekommst dann erneut eine Ladung zum Gericht.
- Leider hast du nicht geschrieben, auf welcher Seite du stehst. (Angeklagter o. Kläger)
- Solltest du auch bei erneuter Ladung nicht erscheinen, kann es angeordnet werden, das du Vorgeführt wirst. Dieses wird dann die Polizei machen.
Es gibt die Möglichkeit einen Fall vor Gericht zu verhandeln ohne das Ankläger oder angeklagter mit anwesend sein müssen. Da wird dann rein nach Aktenlage entschieden.
Die Ladung wird herausgegangen sein, hat dich nur nicht erreicht.
Ist ja nicht deren verschulden.
Die des FS aber auch nicht - und nu?