Ladung fürs Landgericht erhalten, kenne aber den Täter nicht. Was nun?

5 Antworten

Als Zeuge bist du verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen (§ 48 Abs. 1 StPO).

Wer unentschuldigt nicht erscheint (§ 51 StPO), muss zum einen die Kosten tragen, die durch das unentschuldigte Ausbleiben entstehen (z.B. wenn dadurch ein neuer Termin nötig wird) - das kann teuer werden. Außerdem setzt das Gericht gegen ihn ein Ordnungsgeld fest, das der Zeuge in jedem Fall zahlen muss - und wenn er das nicht kann, muss er in Ordnungshaft. Schließlich kann der Zeuge auch zwangsweise vorgeführt werden.

Dass du den Täter nicht kennst, entbindet dich nicht von deiner Zeugenpflicht. Vielleicht kannst du trotzdem etwas zur Aufklärung der Sache beitragen. Außerdem ist das nicht deine Sache - wenn das Gericht meint, zur Aufklärung des Sachverhalts seien deine Angaben erforderlich, dann musst du als Zeuge aussagen.

Im Ausnahmefall (beispielsweise bei Verwechslungen, die sich eindeutig und schnell aufklären lassen) ist es eventuell möglich, den Richter im Vorfeld anzurufen und ihn darum zu beten, dass man wieder abgeladen wird und nicht erscheinen muss. Im Zweifel wird der Richter aber lieber einen unnötigen Zeugen zu viel laden und vernehmen als sich hinterher den Vorwurf gefallen zu lassen, seiner Amtsaufklärungspflicht nicht hinreichend nachgekommen zu sein. Versuchen kannst du es natürlich. Du solltest aber nicht überrascht sein, wenn der Richter deine Bitte (genervt) schnell ablehnt. Denn der hat auch besseres zu tun, als sich ständig von irgendwelchen Zeugen, die meinen, nichts zur Sache aussagen zu können, anzuhören.

Zu deiner Aussage, dass du besseres zu tun hättest: Das kann ich gut verstehen. Dennoch geht ein Gerichtstermin vor. Für diesen Termin muss dich dein Arbeitgeber freistellen und du wirst entschädigt, bekommst also deinen Verdienstausfall und deine Fahrtkosten erstattet.

Problem an der Sache ist, ich kenne den Täter überhaupt nicht.

Das muss nichts heissen.

Wie soll ich mich da am Besten verhalten? Einfach nicht hingehen ist bestimmt die falsche Idee.

Absolut richtig, das kann sehr unangenehm werden.

Andererseits bin ich berufstätig und kann mir andere Sachen vorstellen, als sinnlos zu einem Gerichtstermin zu rennen.

Das ist nicht relevant, einer "Einladung" durch ein Gericht hast Du Folge zu leisten, was Du Dir Anderes vorstellen kannst interessiert das Gericht nicht. Du kannst finanzielle Ausfälle und entstandene Kosten geltend machen und bekommst sie ersetzt.

Bin für eure ernstgemeinten Ratschläge dankbar.

Dann geh zu dem Termin hin.

Hingehen natürlich. Nur weil du ihn nicht kennst, kannst du nicht einfach wegbleiben. Dafür muss dich dein AG freistellen und die Stunden bekommst du, genau wie wenn du arbeitest bezahlt.

Wie man auf die Idee kommt, da einfach wegbleiben zu können. Ist mir ein Rätsel.

Hingehen und dort die Fragen beantworten.

Dein Arbeitgeber oder du können Lohnausfall geltend machen, also hast du kaum einen SChaden.

Wenn du eine Ladung als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung bekommen hast, so hast du dort zu erscheinen und alle Fragen die dir dort gestellt werden, wahrheitsgemäß zu beantworten. Dabei ist es unerheblich, ob du den Angeklagten kennst, oder deine Aussage für sinnlos hältst. Dein Arbeitgeber muss dich freistellen und ein möglicher Lohnausfall, sowie evtl. Fahrtkosten werden dir vom Gericht erstattet.