Kein Geld zurück von AirBnB trotz Lockdown in Bayern?
Hallo Zusammen,
folgendes Problem: Wir, acht Freunde wollten ein Wochenende in Bayern verbringen. Wir haben am 18 November eine Unterkunft über AirBnB gebucht.
Am 19. 11 kam in Bayern das Gesetzt dass Landkreise mit einer Indienz über 1000 sofort in einen Lockdown gehen müssen.
Natürlich hatten wir das Glück das unsere gebuchte Unterkunft im Lockdown liegt. Somit konnten wir den Urlaub nicht antreten. Jetzt ist eine Stornierung bzw eine Rückerstattung laut Air BnB nicht möglich und verweißt auf die Stornierungsbedingungen.
3 Antworten
Hier kommt es darauf an, ob Ihr nicht anreisen durftet oder ob es ein Beherbergungsverbot gab.
Bei Ersterem habt Ihr Pech. Bei Letzterem kann AirB verweisen, auf was es will: keine Leistung möglich, kein Geld. Also vollständige Rückzahlung. Das hat auch nichts mit den Stornobedingungen zu tun.
Storno ist übrigens immer möglich, kommt nur darauf an, zu welchen Bedingungen. Also ist auch diese Aussage falsch.
Keine Ahnung, warum AirB der Meinung ist, dass für sie Änderungen von Gesetzen nicht gelten.
Hier gilt das BGB, und das sagt ganz klar, dass es kein Geld gibt, wenn keine Leistung erbraucht wird oder erbracht werden kann.
Das meine ich auch. Wir wären ja angereißt aber es herrschte Beherbungsverbot. Wir durften die Reise nicht antreten.
Hallo,
aus meiner Sicht ist die Rechtslage in Deutschland diesbezüglich nicht besonders strittig - aber ich kann nur aus der Sicht eines Beherbergungsbetriebes antworten, nicht als Anwalt.
Sofern dieser Lockdown ganz konkret ein Beherbergungsverbot beinhaltet, darf der Beherbergungsbetrieb keine Person beherbergen - er kann also seine Leistung nicht erbringen. Wer keine Leistung erbringt, hat keinen Anspruch auf Gegenleistung (Zahlung).
Nun stellt sich also eher die Frage, ob schon zu 100% absehbar ist, dass euer Reisezeitraum immer noch von einem Beherbergungsverbot betroffen sein wird oder nicht. Ist das der Fall, ist die kostenfreie Rückabwicklung des Vertrages die logische Folge.
Die AGB von AirBnB können sich nur innerhalb des deutschen Rechts bewegen - tun sie das nicht, sind sie für Buchungen in Deutschland nicht zulässig.
Wie gesagt, meine Einschätzung als Beherbergungsbetrieb, die so auch von unserem Anwalt geteilt wird.
Etwas anderes wäre es, wenn die Beherbergung nur mit 2G zulässig wäre und ihr dies nicht erfüllt... dann läge der Grund in der Person der Mieter und würde nicht nicht von der Zahlung des Mietzinses entbinden.
LG, Chris
Edit: Noch eine Anmerkung - all das ist wieder anders zu betrachten, wenn es sich um ein Angebot von Privat ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln würde... was aber quasi nie der Fall ist.
Das ist in dem Sinne "persönliches Pech" und nicht vom Anbieter verursacht. Fies aber ist tatsächlich so. Ein gewisses Lebensrisiko muss selbst getragen werden
(Eventuell wäre die Anreise vielleicht sogar auch noch möglich, ist ja kein Hotel das schließen muss. Nur machen könntet ihr halt dort nix)
Was heißt hier kein Geld? AirBnB hat das Geld ja schon und wird es freiwillig auch nicht wieder raus rücken, siehe hier
https://www.airbnb.de/help/article/2701/richtlinien-f%C3%BCr-besondere-umst%C3%A4nde-und-das-coronavirus-covid19
Nach dem 14. März 2020 getätigte BuchungenBuchungen von Unterkünften und Entdeckungen auf Airbnb, die nach dem 14. März 2020 getätigt wurden, sind nicht durch unsere Richtlinien für besondere Umstände abgedeckt, es sei denn, der Gast oder Gastgeber ist derzeit mit COVID-19 infiziert. Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: Verkehrsstörungen und Stornierungen von Transportmöglichkeiten, Reisehinweise und -einschränkungen, Gesundheitshinweise und Quarantänen, Änderungen des geltenden Rechts und andere Vorschriften von Regierungen wie Evakuierungsanweisungen, Grenzschließungen, Verbote von Kurzzeitvermietungen und Ausgangsbeschränkungen. Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Gastgebers.
Unsere Richtlinien für besondere Umstände sollen Gäste und Gastgeber schützen, falls nach der Buchung etwas Unvorhersehbares passiert. Da die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 inzwischen zu einer globalen Pandemie erklärt hat, gelten die Richtlinien für besondere Umstände nicht für neue Buchungen, da COVID-19 und seine Folgen mittlerweile nicht mehr unvorhergesehen oder unerwartet sind. Lies dir bitte während der Buchung sorgfältig die Stornierungsbedingungen des Gastgebers durch und wähle im Zweifelsfall lieber eine flexiblere Option.
Gerichtsstand für eine Klage wäre wohl Dublin. Vorher würde ich es aber hier versuchen und auf EU Verbraucherrecht pochen:
"Sie können die Online-Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung hier aufrufen: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Bitte beachten Sie, dass Airbnb weder bereit noch verpflichtet ist, zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen."