Habe ich ein Recht auf barauszahlung anstatt reiseguthaben bei Airbnb?
Ich habe eine gebuchte Reise im Waldgebiet in Deutschland am 18 Mai und bin am überlegen ob ich storniere. Weil Airbnb bietet mir 100% Rückerstattung aber nur als Reisegutgaben. Nur macht mir das Bedenken nicht das die pleite gehen. Was meint ihr?
4 Antworten
Hallo,
"im Waldgebiet"... sollte die Angabe nicht relevant sein, kannst du sie weglassen. In diesem Fall könnte die Angabe des Ortes allerdings relevant sein - dann gibt doch einfach den Ort an und nicht so etwas undefinierbares, mit dem keiner was anfangen kann. "Im Waldgebiet" könnte nun zum Beispiel der Thüringer Wald, der Bayrische Wald oder verschiedenes anderes sein inklusive der Aussage, dass es sich einfach um ein nicht-großstädtisches Gebiet handelt.
Wenn du die Möglichkeit eines Kulanzstornos nutzt, dann geht dass nur zu den Bedingungen, zu denen die Kulanz gewährt wird. Sollte am Zielort für den Zeitpunkt der Anreise also noch keine Beschränkung für die Beherbergung touristischer Gäste bestehen, dann ist die Möglichkeit kostenfrei stornieren zu können Kulanz.
Sobald ein Beherbergungsverbot vorliegen sollte, somit also die Vertragsgrundlage entfällt, muss die Möglichkeit des kostenfreien Stornos natürlich gegen Rückzahlung (i.d.R. auf das Zahlungsmittel, welches auch zu Bezahlung genutzt wurde) erfolgen.
LG, Chris
Es kommt drauf an.
Wenn AirBnB die Leistung nicht erbringen kann, z.B. aufgrund behördlicher Vorgaben steht dir eine Rückerstattung in Geld zu, auch wenn die Bundesregierung das ggf. ändern will (dürfte sich mit EU-Recht beißen).
Andernfalls wird es schwierig.
Wenn du etwas zurückgibst hast du in der Regel kein Recht auf barauszahlung. Wenn du Angst hast dass irgendjemand pleite geht dann tritt die Reise an oder buche sie gar nicht erst
das wird sicher das beste sein, denn das Geld wirst du sicher nicht bekommen.