Kauf einer Eigentumswohnung, wann in Steuererklärung angeben?

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Grundsätzlich gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Das heißt die Aufwendungen sind in dem Jahr anzusetzen in dem sie gezahlt wurden.

Damit du diese Aufwendung steuerlich geltend machen willst, muss diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Sofern du diese Wohnung in 2024 vermieten willst, sind die Werbungskosten in 2023 anzusetzen. Es dürfte jedoch passieren das das FA bezüglich der Aufwendungen Nachweise will und die Veranlagung erstmal vorläufig ergeht bis die Vermietung auch wirklich ersichtlich ist und die Gesamtübetschussprognose positiv verläuft.

Jedoch sind die Anschaffungsnebenkosten Teil der Bemessungsgrundlage der AfA.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Sehr geehrte Fragestellerin!

Ich gehe bei meiner Beantwortung davon aus, dass Sie eine Wohnung mit der Absicht der Vermietung erworben haben.

Die Abschreibungen auf die anteiligen Anschaffungs(neben)kosten auf das Gebäude beginnen bereits mit Übergang von Nutzung und Lasten laut Kaufvertrag und nicht erst nach erfolgter Eigentumsübertragung durch Grundbucheintragung.

Anteilige Anschaffungs(neben)kosten für Grund und Boden werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Sie können Aufwendungen für Schuldzinsen, Eintragung von Grundpfandrechten, Bewirtschaftskosten, Erhaltungsaufwendungen, Werbemaßnahmen und Verwaltungskosten als sofort abzugsfähige Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, sofern solche entstanden sind.

Bei umfangreichen Handwerkerarbeiten, insbesondere in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb, wäre zu prüfen, ob die zugehörigen Aufwendungen nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes darstellen würden, die langfristig statt sofort abzuschreiben wären.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Steuerberater seit 2023

Die Abzugsfähigkeit der Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften ist nicht zwingend an tatsächlich fließende Mieteinnahmen geknüpft, sondern lediglich an der Vermietungsabsicht.
Ich hatte schon einen Mandanten, der nach dem Hauskauf erst mal drei Jahre saniert hat und erst danach vermieten konnte. Trotzdem konnte er in den ersten drei Jahren Verluste geltend machen.

Man darf dann natürlich nicht selbst einziehen, weil das dann ganz eindeutig gegen die Vermietungsabsicht spricht.

Ich rate dir davon ab, daß ohne Steuerberater zu machen. Das Thema ist viel zu komplex für einen Steuerleien.
Mindestens die ersten 2-3 Jahre würde ich damit einen StB beauftragen. Gerade im Anschaffungsjahr, gibt es fast immer Hick-Kack mit dem Finanzamt, was denn nun zum Grundstück und was zum abschreibungsfähigen Gebäude gehört.
Ohne StB zieht dir das FA die Hosen aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sobald Dir die Wohnung gehört und Du beabsichtigt hast, sie zu vermieten.
Wofür gibt es Steuerberater?

Giwalato

Die Nebenkosten des Kaufes werden bei der Einkommensteuer wie der Kaufpreis behandelt. Du kannst den Gebäudeanteil über 50 Jahre abschreiben.

In der Erklärung für 2023 wäre dann wohl nur das Hausgeld für die Wohnung zu berücksichtigen.


JaneJohnsson123 
Beitragsersteller
 09.02.2024, 11:47

Ich kann die Kaufnebenkosten auch abschreiben, sofern ich das Objekt vermiete. Bei Selbstnutzung aber nicht. Das Hausgeld wir auch erst mit den Mieteinnahmen gezahlt also ab Januar 2024