Wenn das Finanzamt meine Steuererklärung nicht akzeptiert und Dinge rausstreicht darf ich dann auch nochmal nachkorrigieren?
Beispiel:
Ich setze etwas an womit ich 5.000 Euro Steuern spare. Das Finanzamt streicht das (natürlich) einfach raus und betreibt pure Realitätsverweigerung
Ich hätte aber auch die Möglichkeit gehabt anstelle dessen was das Finanzamt gestrichen hat etwas anderes anzugeben womit ich 2.500 Euro Steuern gespart hätte, das habe ich aber nicht getan, weil ich mich darauf verlassen habe, dass das Finanzamt fair und im Rahmen des Gesetzes mit meiner Steuererklärung umgeht
Kann ich nachträglich dann die andere Sache noch angeben und meine anschließend Steuererklärung erneut abgeben, damit ich wenigstens die 2.500 Euro spare oder wäre das dann auch nicht möglich?
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9 Antworten
Du kannst gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen bzw. beim Finanzgericht klagen. Wenn Du tatsächlich im Recht bist, sollte das auch Erfolg haben.
Das andere kannst du im Rahmen des Einspruches angeben. Du formulierst einen Einspruch mit der Begründung, dass dies und jenes nicht anerkannt wurde
Du kannst immer einen Widerspruch machen und die Postion von dann 2500€ angeben.
Ich kenne es eigentlich so, dass das FA nicht willkürlich handelt sondern auf gesetzlicher Grundlage. Und wenn etwas abgelehnt wird, dann steht da im Steuerbescheid auch eine Begründung. Und wenn du das widerlegen kannst, ist innerhalb der vorgegebenen Frist ein Einspruch möglich. Dort könntest du auch neue Fakten "nachreichen"
Korrigieren direkt nicht, aber gegen den Bescheid Widerspruch Einlagen, dann wird es nochmal geprüft.
Aaaalso: Das Finanzamt hat dir mit Sicherheit eine Anhörung bzw. Äußerung erlaubt bevor sie das rausgestrichen haben... vermutlich weil es auch nicht gestimmt bzw. gepasst hat.
Was du nicht angegeben hast, hast du nicht angegeben. Dann hast du Pech gehabt, allerdings gäbe es die Möglichkeit Einspruch einzulegen und die Angabe prüfen zu lassen. Allerdings stellt sich dann natürlich wieder die Frage inwiefern diese 2500 € so wie die 5000€ nicht ansetzbar ist.
Bist du denn noch innerhalb der Einspruchsfrist? Udn was sind das für Angaben die du ansetzen willst?
Ja es ging um Mietwagen die ich das ganze Jahr über gemietet hatte die ich aber zu 100 % beruflich als genutzt angegeben und deshalb nicht 1 % versteuert habe
Dann habe ich die USt. abgezogen und sie als Fremdfahrzeugkosten angegeben
Soweit ich weiß kannst du für sowas über die 1% Methode oder die Fahrtenbuchmethode ansetzen, wenn du ein Teils betrieblich, teils privat genutzten PKW hast...
Das Finanzamt wird einen Nachweis über Nutzung haben wollen... kannst du den liefern?
Mietwagen die ich das ganze Jahr über gemietet hatte die ich aber zu 100 % beruflich als genutzt angegeben und deshalb nicht 1 % versteuert habe
Das ist - sieht man mal von Spezialfahrzeugen wie Baggern etc. ab - schlicht und einfach falsch. Sofern es sich um Fahrzeuge handelt, die auch zur regulären privaten Nutzung geeignet sind, ist entweder die 1%- oder die Fahrtenbuchmethode anzuwenden.
Und wenn da rauskäme dass man auch laut denen nicht im "Recht" war, könnte man dann zumindest noch das andere angeben was einem auch was bringen würde?