Wenn das Finanzamt meine Steuererklärung nicht akzeptiert und Dinge rausstreicht darf ich dann auch nochmal nachkorrigieren?

Nein darfst du nicht 60%
Ja darfst du 40%

5 Stimmen

9 Antworten

Du kannst gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen bzw. beim Finanzgericht klagen. Wenn Du tatsächlich im Recht bist, sollte das auch Erfolg haben.


buffalo23 
Beitragsersteller
 23.08.2019, 18:31

Und wenn da rauskäme dass man auch laut denen nicht im "Recht" war, könnte man dann zumindest noch das andere angeben was einem auch was bringen würde?

BeviBaby  23.08.2019, 18:47
@buffalo23

Das andere kannst du im Rahmen des Einspruches angeben. Du formulierst einen Einspruch mit der Begründung, dass dies und jenes nicht anerkannt wurde

Du kannst immer einen Widerspruch machen und die Postion von dann 2500€ angeben.

Ich kenne es eigentlich so, dass das FA nicht willkürlich handelt sondern auf gesetzlicher Grundlage. Und wenn etwas abgelehnt wird, dann steht da im Steuerbescheid auch eine Begründung. Und wenn du das widerlegen kannst, ist innerhalb der vorgegebenen Frist ein Einspruch möglich. Dort könntest du auch neue Fakten "nachreichen"

Korrigieren direkt nicht, aber gegen den Bescheid Widerspruch Einlagen, dann wird es nochmal geprüft.

Nein darfst du nicht

Aaaalso: Das Finanzamt hat dir mit Sicherheit eine Anhörung bzw. Äußerung erlaubt bevor sie das rausgestrichen haben... vermutlich weil es auch nicht gestimmt bzw. gepasst hat.

Was du nicht angegeben hast, hast du nicht angegeben. Dann hast du Pech gehabt, allerdings gäbe es die Möglichkeit Einspruch einzulegen und die Angabe prüfen zu lassen. Allerdings stellt sich dann natürlich wieder die Frage inwiefern diese 2500 € so wie die 5000€ nicht ansetzbar ist.

Bist du denn noch innerhalb der Einspruchsfrist? Udn was sind das für Angaben die du ansetzen willst?


buffalo23 
Beitragsersteller
 23.08.2019, 18:37

Ja es ging um Mietwagen die ich das ganze Jahr über gemietet hatte die ich aber zu 100 % beruflich als genutzt angegeben und deshalb nicht 1 % versteuert habe

Dann habe ich die USt. abgezogen und sie als Fremdfahrzeugkosten angegeben

BeviBaby  23.08.2019, 18:46
@buffalo23

Soweit ich weiß kannst du für sowas über die 1% Methode oder die Fahrtenbuchmethode ansetzen, wenn du ein Teils betrieblich, teils privat genutzten PKW hast...

Das Finanzamt wird einen Nachweis über Nutzung haben wollen... kannst du den liefern?

FordPrefect  23.08.2019, 23:27
@buffalo23
Mietwagen die ich das ganze Jahr über gemietet hatte die ich aber zu 100 % beruflich als genutzt angegeben und deshalb nicht 1 % versteuert habe

Das ist - sieht man mal von Spezialfahrzeugen wie Baggern etc. ab - schlicht und einfach falsch. Sofern es sich um Fahrzeuge handelt, die auch zur regulären privaten Nutzung geeignet sind, ist entweder die 1%- oder die Fahrtenbuchmethode anzuwenden.