Sehr geehrte Fragestellerin!
Handelsrechtliche Buchführungspflicht:
Die GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform (§ 6 Absatz 1 HGB, § 13 Absatz 3 GmbHG). Kaufleute unterliegen der handelsrechtlichen Buchführungspflicht (§ 238 Absatz 1 Satz 1 HGB).
Steuerrechtliche Buchführungspflicht:
Aus der handelsrechtlichen ergibt sich auch eine steuerrechtliche Buchführungspflicht (§ 140 AO).
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
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