Kann Richard Lutz (Bahnchef) Gratis in Zügen fahren?
Kann Richard Lutz (Bahnchef) Gratis in Zügen fahren, mich interessiert es. Weil er ja der Bahnchef ist.
5 Antworten
Dazu muss man nicht Chef sein.
Es gibt für Bahnangestellte, selbst in der Ausbildung für Quereinsteiger, Betriebs Ausweise das langt.
Das ist aber nur die inoffizielle Variante. Es gibt a…loch kins/zubs, die einen dafür einen reinwürgen. Die offizielle Variante sieht 16 freifahrten im Jahr vor, wovon aber nur 12 genutzt werden sollten (hängt mit dem Steuerfreibetrag zusammen)
Jeder Bahnmitarbeiter hat grundsätzlich ein Jobticket mit dem er entweder kostenlos oder vergünstigt fahren kann.
Ja er hat eine bahncard 100
Er ist Mitglied des Vorstand. Nicht Besitzer aller Züge.
Wenn du Betriebsleiter eines Supermarkt sein würdest, müsstest du den Einkauf im Geschäft dennoch zahlen.
Ja, garantiert.
Mein Vater war Fahrdienstleiter und konnte auch umsonst fahren.
Wirklich umsonst? Müssen die Fahrvergünstigungen nicht versteuert werden?
Keine Ahnung wie es jetzt ist .. mein Vater ist schon länger in Rente. Er hatte immer Freifahrten.
Innerhalb gewisser Freigrenzen passiert nichts, danach gilt sowas in der Regel tatsächlich als "geldwerter Vorteil", dessen Wert dann auch in die Einkommenssteuerberechnung miteinfließt.
Die Fahrten selbst sind aber in der Regel kostenlos.
Bei den Freifahrten kommt es drauf an. Als Angestellter hat man Anspruch auf bis zu 16 Freifahrten pro Jahr. Aufgrund der Besteuerung kann man jedoch nur eine Freifahrt pro Monat holen, sonst müssen beide (oder alle) in diesem Monat gezogenen Freifahrten versteuert werden. Lohnt sich natürlich nur dann, wenn man eine sehr lange Strecke fahren möchte.
Diese Freifahrt gilt dann sogar ab 22 Uhr des Vortages bis 2 oder 3 Uhr des darauffolgenden Tages. Insgesamt also 28-29 Stunden.
Da die Besteuerung von Bahntickets übrigens gesenkt wurde, ist sogar aktuell keine Zuzahlung nötig. D.h. die Freifahrt ist wirklich frei. Zuvor waren 2,40€ oder so fällig gewesen, um unter den Steuerfreibetrag zu kommen.
Als hochrangige Führungskraft hat er nicht nur den permanenten Anspruch auf Freifahrten, diese Fahrten sind auch für die 1. Klasse vorgesehen.
Insofern passt der Vergleich mit dem Supermarkt kaum.