Kann mir jemand erklären was ein Erfüllungsort ist?

4 Antworten

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Am Erfüllungsort muss der Schuldner seine Leistungen erbringen. Beim Kaufvertrag gibt es einen Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung. Wenn über den Erfüllungsort nichts gesagt ist im Vertrag, ist Erfüllungsort also der Ort, an dem der Schuldner Wohnt bzw. seinen Geschäftssitz hat.

Der Leistungsort (vom Gesetz in §§ 447, 644 BGB, 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom Erfolgsort, der den Ort bezeichnet, an dem der Leistungserfolg eintritt.

Die Bestimmungen über den Leistungsort erfassen auch den Ort der Gegenleistung. Grundsätzlich wird der Ort von Leistung und Gegenleistung eigenständig und unabhängig voneinander bestimmt - beispielsweise im Kaufvertrag kann so der Verkäufer an einem Ort die Kaufsache übereignen müssen und der Käufer an einem anderen den Kaufpreis zu zahlen haben.

deutschen Zivilrecht bestimmt § 269 BGB, dass die Leistung an dem Ort zu erfolgen hat, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte, wenn ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen ist. Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.

Im gesetzlichen Normalfall liegt also der Leistungsort (und der Erfolgsort) beim Schuldner; von ihm ist demnach nur verlangt, die Leistung bei sich zur Abholung bereitzustellen. Man spricht daher von einer Holschuld. Das Gesetz will so den Schuldner schützen.

Für die Vereinbarung des Leistungsorts ist in Abs. 3 festgelegt, dass aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, nicht zu entnehmen ist, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll. Demnach ist, obwohl der Leistungserfolg beim Gläubiger eintreten soll, die Leistungshandlung beim Schuldner zu bewirken: Leistungsort und Erfolgsort fallen dann auseinander. Man bezeichnet dies als Schickschuld.

Wenn vereinbart ist, dass nicht nur der Leistungserfolg, sondern auch die Leistungshandlung beim Gläubiger stattfinden soll, handelt es sich dagegen um eine Bringschuld.

Dies alles gilt auch bei der Geldschuld unverändert, denn nach § 270 Absatz 4 BGB bleiben die Regelungen über den Leistungsort unberührt. Die Vorschrift über den Zahlungsort macht die Geldschuld also nicht zu einer Bringschuld, sondern, weil der Leistungsort weiter beim Schuldner liegt, zu einer Schickschuld, genauer: zu einer qualifizierten Schickschuld, weil die Gefahrtragung für den Verlust (nicht aber die Verzögerung!) abweichend geregelt ist.

Ich hoffe konnte dir helfen LG Scoobie !!!

Der Erfüllungsort ist der Ort, an der Du die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen mußt. Willst Du z.B. ein Haus in München bauen und bestellst (theoretisch) Deinen Zement dafür bei einem Händler in Stuttgart, ist der Erfüllungsort München.


Bianca90 
Beitragsersteller
 18.09.2011, 18:26

und was gilt wenn kein erfüllungsort angegeben ist?

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bgb § 269 Leistungsort .... Der Erfüllungsort ist dejenige Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat