Auto Verkauf Unfall wagen oder nicht?
Guten Tag ,
habe mein Auto verkauft und das Auto hatte leichte Kratzer und Dellen und an der Stoßstange einige Stellen wo Lack abgeblättert ist.
Nach einer Woche schreibt der Käufer mir und meint das der ein Unfall wagen ist wo von ich Nix wusste.
verkauft mit Kaufvertrag.
Laut Vorbesitzer auch unfallfrei
Er möchte auch zum Anwalt gehen.
4 Antworten
Und, hat er dir auch Beweise dafür geliefert oder nur eine Behauptung aufgestellt? Hat er vielleicht sogar verlangt das du ihm ein Teil des Geldes zurück gibst?
Ich gehe davon aus das es ein privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung war, oder?
Na dann, wenn du keinen verdeckten Unfallschaden verschwiegen hast, hast du nichts zu befürchten. Das ist eine typische Masche. Im Nachhinein nochmal rumjammern und ein Teil des Geldes zurückfordern.
Fahrzeug hat angeblich davor ein Unfallschaden gehabt…kenne mich da nicht aus aber ist ja rein rechtlich gekauft wie gesehen.
Klar muss der Schaden von vor dem Kauf sein. Und wenn der Schaden wirklich existiert, jedoch so nicht ersichtlich war (das nennt sich dann verdeckter Mangel), gilt "gekauft wie gesehen" nicht.
Wäre also interessant was der Käufer denn meint was für einen Unfallschaden der Wagen hat bzw. woran er ausmachen möchte das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Der Schaden eines Unfalls kann ja auch fachgerecht instand gesetzt wurden sein und trotzdem ist es ein Unfallfahrzeug.
verkauft mit Kaufvertrag.
Schriftlich und mit wirksamem Auschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Er möchte auch zum Anwalt gehen.
Dann lass ihn doch, das ist sein gutes Recht.
Der Anwalt wird ihm dann sagen, dass die Beweislast bei ihm, dem Käufer liegt.
Leichte Kratzer und Dellen machen ein Auto nicht zu einem Unfallwagen.
Soll er doch zum Anwalt gehen...Du hast nichts zu befürchten.
Was steht im Kaufvertrag? Sicherlich alles dokumentiert und mit Fotos festgehalten.
Das steht im Kaufvertrag
Das Fahrzeug wird - soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.