Kann mir der Vermieter uns ein Haustier verbieten?

6 Antworten

Er kann es nur mit einer vernünftigen Begründung verbieten, und da schon Hunde erlaubt sind, fällt einiges an Gründen weg, auch wenn sie nicht das selbe Tier sind.

Das einzige was bleibt wäre, wenn einer im Haus eine starke Katzenhaarallergie hätte, alle anderen Gründe würden wohl auch auf Hunde zutreffen und gelten daher nicht.


lena01376 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 09:53

Wenn, die Haare würdest du doch gar nicht merken wenn sie nur in der Wohnung ist, soll absolut nicht raus oder ins Treppenhaus und wenn meine Kleidung voll ist mach ich das sauber, sieht auch nicht schön aus 😅 was wenn ich dir sage dass die unter uns gerne ihre Tür offen lassen und der Hund hin und wieder raus auf sen flur geht? Wenn ich den seh bin ich direkt weg. Hunde in der Größe machen mir echt Angst und der ist ja auch nicht gerade leise, direkt am bellen/knurren sobald der uns sieht oder was im Flur hört, wodurch ich noch mehr eingeschüchtert werde. Und wenn ich einkaufen will, ich geh wieder rein bis der weg ist 😅

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Sogenannte Kleintiere darf ein Vermieter gar nicht verbieten, wenn sie in normaler dem Wohnraum entsprechender Anzahl gehalten werden.

Nun zählen mietrechtlich Katzen, auch wenn es kleine Tiere sind, nicht als Kleintiere.

Da ist oft vertraglich geregelt das die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muß. Die kann er aber nur mit plausiblen, nachvollziehbaren Gründen verweigern.

Was genau steht denn im Vertrag zur Tierhaltung?


lena01376 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 09:30

Hab ja auch nicht gesagt dass es ein Kleintier sei, das Problem ist das die anderen alle große, auch Laute und stinkende Hunde haben und wir wahrscheinlich keine kleine Katze haben dürfen

Tierhaltung:

1. Kleintiere darf der Mieter im haushaltsüblichen Umfang halten

2. Die Haltung von sonstigen Haustiere, insbesondere einer Katze oder eines Hundes ist mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird für den Einzelfall erteilt und kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Dritte durch die Tierhaltung beeinträchtigt werden.

Sie hat von vornherein gesagt naja ich weiß ja nicht, bevor ich überhaupt gesagt hab was denn für ein Tier und ein richtiger Grund wurde mir auch nicht genannt.

3. Eine erteilte Zustimmung gilt nur bis zum Tode oder der Anschaffung des Tieres, für das die Zustimmung erteilt wurde. Bei einer Neuanschaffung des Tieres ist eine erneute Absprache erforderlich.

4. Das Füttern von Tauben von der Mietwohnung oder dem Grundstück aus ist unzulässig.

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anitari  10.07.2024, 09:34
@lena01376

Wenn es schon Hunde im Haus gibt verstehe ich ehrlich gesagt die "Ziererei" der Vermieterin nicht.

Das Katzen mietrechtliche keine Kleintiere sind habe ich nur erwähnt weil oft und gerne das Gegenteil behauptet wird.

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lena01376 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 09:39
@anitari

Ach alles gut, ein (richtiges) Kleintier hab ich auch schon, hätte aber liebend gerne wieder eine Katze, seit ich 6 war hatte ich welche, zwar immer bei meinen Eltern aber ja, selbes Spiel bei meinem Freund, wir wären also nicht unerfahren

Ich verstehs auch ehrlich nicht, die Hunde sind so unangenehm unter uns, laut, das treppenhaus riecht extremst danach & ehrlich, so wie der immer direkt bellt und so, der eine macht mir sogar echt Angst

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Die Haustierhaltung wird üblicherweise im Mietvertrag geregelt. Bei manchen Gerichten fallen Katzen unter die Kleintierhaltung, die nicht genehmigungspflichtig ist.

Da im Haus bereits Tiere vorhanden sind, kann die Vermieterin das kaum verbieten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

wiki01  10.07.2024, 09:22
Da im Haus bereits Tiere vorhanden sind, kann die Vermieterin das kaum verbieten

Das ist ein Irrtum. Ein Gleichbehandlungsgebot gibt es hier nicht. Es ist die begründete Einzelfallentscheidung des Vermieters.

Das müsstest du eigentlich wissen, wenn du 25 Jahre in der Immobiliebranche tätig warst.

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Deamonia  10.07.2024, 09:46
@wiki01
Das ist ein Irrtum. Ein Gleichbehandlungsgebot gibt es hier nicht. Es ist die begründete Einzelfallentscheidung des Vermieters.

Doch der gilt schon, nur sind Hunde und Katzen halt nicht das gleiche

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wiki01  10.07.2024, 12:03
@Deamonia

Ich kann im meinen 6-Parteienhaus 4 Familien die Hundehaltung erlauben, und dem 5. verwehren. Ich entscheide, wann es genug Hunde sind im Haus.

Ansonsten bin ich auf entsprechende Urteile gespannt.

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Tierhaltung lässt sich gar nicht global verbieten. Da muss schon unterschieden werden zwischen goldhamster und Krokodil-mal provokant ausgedrückt. Und was? Die Vermieterin ist sich nicht sicher? Was ist das für ein Müll?

Aber okay du hast eine Frage gestellt. Da im Mietvertrag gar nichts geregelt ist ist es somit auch nicht verboten. Also viel Spaß mit Haustier

Wenn im Vertrag nichts von diesem Verbot steht dann könnt ihr euch ruhig ein Haustier anschaffen