Kann mein Auto angemeldet bleiben, wenn ich für circa drei Monate keinen festen Wohnsitz mehr habe?
Hallo, ich habe ein Auto was auf mich zugelassen ist. Jetzt möchte ich für circa zwei bis drei Monate ins Ausland und mich beim Bürgerbüro abmelden. Wenn ich zurück bin möchte ich mir wieder eine Wohnung suchen und mich dann dort anmelden. Darf ich mein Auto für die kurze Zeit ganz normal weiter fahren oder nicht?
Weil auf meinem Personalausweis wird hinten dann ja stehen ,,Keine Wohnung in Deutschland“ oder ähnliches und auf der Zulassungsbescheinigung die man ja immer im Auto dabei haben muss, wird noch meine alte Adresse stehen.
1 Antwort
Dass diese angegebene Adresse mit deiner Meldung übereinstimmen muss, hat damit zu tun, dass man dich erreichen, kann, wenn dein Fahrzeug irgendwo im Weg steht. Ist es ordnungsgemäß angemeldet (incl. Steuern und Versicherung) und vorschriftsmäßig geparkt, besteht ja gar keine Veranlassung das zu überprüfen.
Und niemand hindert dich daran, auch im Ausland damit unterwegs zu sein. Jedenfalls innerhalb der EU