Auto privat verkaufen und am selben Tag bei Verkauf online abmelden . Darf der käufer 150 KM damit Nachhause?

1 Antwort

§12 (4) FZV:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gemeint ist damit eigentlich die Rückfahrt von der Zulassungsstelle nach Hause, steht aber so nicht expliziet im Gesetzestext.

Wenn der Käufer auf der Rückfahrt einen Unfall baut, geht es trotzdme auf Deine Versicherung. Warum holt der sich nicht bei Euch ein Kurzzeitkennzeichen ?

Das kostet ca 80EUR, wenn er bei der späteren Zulassung dieselbe Versicherung nimmt, wird die Prämie verrechnet und er hat quasi nur noch ca 30 EUR an Gebühr für die Schilder und das Amt.


Chico746 
Beitragsersteller
 07.01.2024, 22:03

Super danke für deine Antwort 👍 Ich werde es dem Käufer vorschlagen .