Nach Autoummeldung mit "falschen" Kennzeichen überführen?
Ich will möchte morgen mein altes Auto ab- und mein neues Auto anmelden.
Soweit so schön. Ist ja auch nicht das Erste Mal.
Wie verhält sich das, weil ich meine Kennzeichen behalten will, wenn ich die Kennzeichen wieder an das "alte" Auto dran klemme und dann auf direktem Weg nach hause fahre?
Ist das in dem Fall erlaubt?
Strecke ca. 5 - 7 km.
An meiner Wohnung kann ich halt das Auto nicht abgemeldet stehen lassen, weil öffentliche Straße. Er wird auch morgen vom Käufer abgeholt. Das neue Auto steht bei meinen Schwiegereltern auf dem privaten Hof
7 Antworten
Hi,
jetzt find ich den Kommentar von Dir nicht auf den ich schreiben wollte, daher eine eigene Antwort.
Also, Du darfst Dein Auto sehr wohl ohne Kennzeichen, sogar an der Hauptstr. stehenlassen. Sofern es niemanden behindert kommt im schlimmsten Fall n Aufkleber drauf. Da Du aber schreibst das der Wagen morgen noch abgeholt wird, passiert da nichts grossartiges.
Da Du Dein Kennzeichen mitnimmst, bringst Du Dich selbst in die Lage mit keinem Auto fahren zu dürfen ( mach ich auch dauernd :-) ). Diese Tagesregel greift nämlich nicht für 2 verschiedene Fahrzeuge.
Du könntest bei der Versicherung um ein Kurzzeitkennzeichen bitten ( das kostet aber Zeit, Geld und Aufwand ).
Natürlich kannst auch illegal mit einem der Fahrzeuge fahren ( wäre aber ziemlich dumm von Dir )
Du könntest aber auch ( weil Du nichts illegales machst ) das gesparte Geld in eine Busfahrkarte oder ein Taxi investieren.
Viel Spaß mit dem neuen Fahrzeug
lass die kennzeichen bis du losfährst am Fahrzeug. Bei mir hat das bisher immer geklappt. Ist natürlich keine Garantie.
klar nicht. Es wäre quasi von Mittag bis Nachmittag (zwischen 15 und 16 Uhr wird er geholt). Daher hatte ich die fixe Idee mit den falschen Kennzeichen zu fahren. Auf dem Land wenig problematisch aber in der Stadt .......
Kann man einen Zettel ans Auto hängen "Ich werde heute Nachmittag geholt. Bei Fragen 0152-xxxxx " ? Das nicht einer auf die Idee kommt die Polizei zu holen
bin mir nicht sicher ob ich Zettel reinlegen würde. Auf die Idee kam ich bisher noch nicht. Hab mal n Pappkarton mit Kennzeichen hingelegt, aber mehr bisher nicht.
Vielleicht kann man was reinlegen wie ... das Kennzeichen und " ich werde heute abgemeldet und bis abgeholt" keine Ahnung ob das funktioniert .....
Kann man ja mal versuchen. So hat auch nicht jeder Depp meine Nummer.
Das wäre eine Idee "Kennzeichen - ich werde grade abgemeldet und heute Nachmittag abgeholt"
Wenn das funktioniert, lass mich das unbedingt wissen :-D
Wie gesagt hier bei mir kennt man mich......bis 24 Stunden ruft hier keiner niemanden ...
Für die Kleinstadt in der ich vorher gewohnt habe bzw. Dorf würde ich das auch sofort unterschreiben. Aber für eine größere Stadt , ich weis ja nicht.
Ich hab einfach mal doof bei der Zulassung angefragt , per E-Mail . Wie man sich da verhalten soll. Natürlich ohne Straße etc. einfach "Darf mein Auto für ein paar Stunden ohne Kennzeichen auf dem Parktplatz stehen" die müssten das ja wissen, was man darf und was nicht
naja gesetzlich darf das Auto solange da stehen, bis das andere Fahrzeug auf das Kennzeichen zugelassen wird. Also wenn Du um 12 Uhr ummeldest und die Kiste um 16 Uhr geholt wird, dann parkt das Auto 4 Stunden Ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldstrafe von 60 Euro belegt werden.
Aber das möchten wir ja mit dem netten Schildchen verhindern ;-)
Offiziell muss das Auto auf ein Privatgrundstück
Das ist leider eine Situation, die die Fahrzeugzulassungsordnung nicht vorsieht, sie ist also nicht geregelt.
§12 FZV
4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Wenn Du das Fahrzeug nur abmeldest, kannst Du mit den ungestempleten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages noch die Rückfahrt unternehmen. Wobei das Ziel der Rückfahrt nicht angegeben ist.
In Deinem Fall handelt es sich aber NICHT um ein altes Kennzeichen nach Entfernung der Stempelplakette, da das Kennzeichen schon wieder neu für das neue Auto vergeben wurde.
Diesen Fall hat die FZV nicht berücksichtigt, man könnte Dir also den Tatvorwurf des Kennzeichenmissbrauchs nach §22 StVG machen.
§ 22 Kennzeichenmissbrauch(1) Wer in rechtswidriger Absicht
- ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
- ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
- das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
Ein Kollege hatte genau diesen Fall wie Du, er hat das alte Auto ab- und das neue angemeldet und dabei das alte Kennzeichen übernommen, dann das alte Auto über 200km zum Händler überführt.
Er hat die ungestempelten alten Kennzeichen ans alte Auto montiert und die neuen (gleiches gestempeltes Kennzeichen) mitgeführt.
Die Polizei hatte ihn auch auf der Strecke kontrolliert und dabei entschieden, dass sie nichts machen, weil es nicht geregelt ist. Da die alte VErscherung und Steuer an dem Tag noch gilt und er auch mit den ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug unterwegs war und nicht mit den neuen, die z.B. nicht die richtige HU Laufzeit ausweisen würden, war das für die Polizei nachvollziehbar und OK.
Ob das in Deiner Kontrolle auch so ist, weiß keiner.
Bei 7km würde ich mir da aber eher keine Gedanken machen.
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das abgemeldete Fahrzeug mit seinen orignalkennzeichen Gilt bis 24 Uhr des Abmeldetages noch als Zugelassen , darf also nach Hause gefahren werden.. . Heist nach auch Abmeldevorgang nach Hause zu fahren mit den Vorherigen abgemeldeten Kennzeichen ist zulässig aber eben nicht weiter.
Die verwendung eines anderen nicht für dieses Fahrzeug vorgesehenes Kennzeichen gilt als Straftatbestand und Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung . Auch wenn es für dich Zugelassen ist ist ein Polizeiliches Kennzeichen eine Urkunde.
Im Falle einer kontrolle auf den Heimweg ist es Problemlos das nachzuweisen das an diesem Tag zeitnah abgemeldet wurde und du auf dem Heimweg bist.
Du hast seine frage falsch gelesen.
In seinem Fall ist das Kennzeichen NICHT bis zum Ende des Tages für des alte Auto ergeben. Er läßt auf seinen Wunsch direkt ein anderes Fahrzeug auf das alte Kennzeichen zu.
Auf der Heimfahrt ist also das alte Kennzeichen schon für das neue Fahrzeug vergeben.
Wenn es deine Haftpflichtversicherung erlaubt darfst du das Auto mit den entwerteten Kennzeichen noch nach Hause fahren.
dabei sind Fahrten im gleichen Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk erlaubt.
jedoch immer nur der kürzeste Weg
Darf ich mit dem abgemeldeten Auto nach Hause fahren? Ja. Sie dürfen mit den entwerteten Kennzeichen noch eine letzte Fahrt nach Hause machen, solange sie von der Kfz-Haftpflicht erfasst ist. Dabei muss die Fahrt bis zum Ende des Tages der Stilllegung
das ganze gilt aber nur fürs abmelden beim ummelden nicht
ja, das darfst du
"Die Zulassungsstelle informiert automatisch die Kfz-Versicherung und das Finanzamt, sobald Ihr Auto abgemeldet ist. Damit hat Ihr Auto keinen Versicherungsschutz mehr und Sie dürfen es nicht mehr fahren. Mit wenigen Ausnahmen: Am Tag der Abmeldung dürfen Sie auch mit abgestempelten Nummernschildern fahren, allerdings nur nach Hause, zum Händler oder zum Schrottplatz. Schauen Sie zur Sicherheit in Ihrer Versicherungspolice nach, ob Sie mit dem abmeldeten Auto zum Händler fahren dürfen oder nur die Heimfahrt erlaubt ist." DA-Direkt
insoweit richtig, aber hier ist die große Ausnahme
Fahrzeug wurde umgemeldet. die Kennzeichen sind usw wurden für das NEUE Gebrauchte verwendet.
somit darf er mit dem alten Auto keinen Meter mehr fahren.
Ich denke das wird das Beste sein. Mit dem Bus und Tram bin ich ca. genauso lang unterwegs.
Ich hab halt nur Bedenken, den Wagen ohne Kennzeichen an der öffentlichen Straße - in einer normalen Parklücke - stehen zu lassen. Wäre ja nur für ein paar Stunden