Wer meldet ein Inkassoabschluss an die Schufa?
Hallo zusammen,
folgende Frage habe ich:
Ein Mitarbeiter aus meinem Team hatte eine Verbindlichkeit (Kredit) bei einer Bank. Diese konnte er nicht zurückzahlen. Die Bank hat daraufhin den Kreditvertrag gekündigt und den Vorgang der Schufa gemeldet.
Anschließend hat die Bank die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten/verkauft, die sich dann an den Gläubiger gewendet hat.
Inzwischen ist die Forderung vom Gläubiger an das Inkasso in Raten beglichen worden. Ein Bestätigungsschreiben des Inkassounternehmens liegt vor.
Nun geht es um die Erledigungsmeldung an die Schufa. Dass der Eintrag 3 Jahre stehen bleibt, ist bekannt.
Das Inkassounternehmen sagt, dass die Bank, da diese die Meldung an die Schufa herausgegeben hat, die Erledigung an die Schufa melden muss.
Nach Rücksprache des Kollegen mit der Bank, sagt diese, dass sie die Forderung an das Inkasso abgetreten/verkauft hat und er selber an die Schufa herantreten müsse, um die Forderung als erledigt zu melden.
Ich selber habe damit gar keine Erfahrungen, aber hier im Netzwerk in anderen Bereichen schon sehr wertvolle Tipps erhalten.
Für mein Verständnis müsste die Bank die Erledigung der Schufa melden, oder?
Besten Dank für Tipps
LG:-)
2 Antworten
Die Bank kann das gar nicht melden, wenn sie die offene Forderung verkauft (und nicht abgetreten) hat. Im Fall der echten Zession erwirbt das Inkasso die Forderung und wird selbst zum Gläubiger. Und nur der kann einen Fall als erledigt melden. Wenn der Schuldner vom Gläubiger den Titel und das Erledigungsschreiben erhalten hat, kann er das auch selbst der SCHUFA zur Berichtigung melden, IMHO. Ansonsten muss es das Inkasso als Gläubiger tun.
Vielen Dank:-)
So wie sich mir der Sachverhalt dargestellt hat, hat die Bank die Forderung zuerst an die Schufa gemeldet und im Nachgang erst abgetreten/verkauft hat.
Ich gebe es aber gerne erstmal so weiter, vielen Dank.
Die Rückmeldung muss von dem Gläubiger stattfinden, der sie auch eingetragen hat.
Das Inkassounternehmen sagt, dass die Bank, da diese die Meldung an die Schufa herausgegeben hat, die Erledigung an die Schufa melden muss.
Wenn dem so ist, dann muss die Bank der Schufa bescheid geben.
Nach Rücksprache des Kollegen mit der Bank, sagt diese, dass sie die Forderung an das Inkasso abgetreten/verkauft hat und er selber an die Schufa herantreten müsse, um die Forderung als erledigt zu melden.
Wenn die Forderung tatsächlich verkauft wurde, dann sind die Schulden bei der Bank längst beglichen. Das Inkasso hätte demnach auch keine Inkassogebühren berechnen dürfen, da sie dann in ihrem eigenen Namen handeln und der Hinweis des Verkaufes / Abtretung auch im 1. Inkassoschreiben hätte erwähnt werden müssen.
Weil dann eine ganz andere Rechtsgrundlage herrscht als wenn ein Inkasso im Auftrag handelt. Dennoch bleibt der Punkt bestehen, dass der die Person (Gläubiger) der den Eintrag gemacht hat, auch diesen wieder Rückgängig machen muss.
Für mein Verständnis müsste die Bank die Erledigung der Schufa melden, oder?
Wenn die Bank die Forderung wie gesagt verkauft hat, dann muss die Bank dieses der Schufa mitteilen, die Bank hat dann damit nichts mehr zu tun. Dann wäre hier der Gläubiger das Inkasso und diese müssen den Eintrag entfernen lassen bzw. Rückmeldung dass vollständig bezahlt.
Zusammenfassung:
- Bank - Meldung an Schufa -> Forderung verkauft & übertritt zu Inkasso X, neuer Gläubiger
- Inkasso - Meldung an Schufa -> Forderung bezahlt
Option 2:
- Bank - Meldung an Inkasso -> Forderung verkauft, Abtretungserklärung
- Inkasso - Meldung an Schufa -> Forderung bezahlt inkl. Abtretungserklärung
Das man hier so ein hin und her macht, ist nicht selten.
Die alternative bleibt: Anwalt, dann ist die Sache erledigt.
Ich würde dem Inkasso als neuen Gläubiger eine Frist von 10 Tagen einräumen die Rückmeldung an die Schufa zu geben das der Eintrag rausgenommen wird, ansonsten wirst du kommentarlos einen Rechtsanwalt einschalten.