Wer meldet ein Inkassoabschluss an die Schufa?

2 Antworten

Die Bank kann das gar nicht melden, wenn sie die offene Forderung verkauft (und nicht abgetreten) hat. Im Fall der echten Zession erwirbt das Inkasso die Forderung und wird selbst zum Gläubiger. Und nur der kann einen Fall als erledigt melden. Wenn der Schuldner vom Gläubiger den Titel und das Erledigungsschreiben erhalten hat, kann er das auch selbst der SCHUFA zur Berichtigung melden, IMHO. Ansonsten muss es das Inkasso als Gläubiger tun.


Bono1976 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 13:08

Vielen Dank:-)

So wie sich mir der Sachverhalt dargestellt hat, hat die Bank die Forderung zuerst an die Schufa gemeldet und im Nachgang erst abgetreten/verkauft hat.

Ich gebe es aber gerne erstmal so weiter, vielen Dank.

Die Rückmeldung muss von dem Gläubiger stattfinden, der sie auch eingetragen hat.

Das Inkassounternehmen sagt, dass die Bank, da diese die Meldung an die Schufa herausgegeben hat, die Erledigung an die Schufa melden muss.

Wenn dem so ist, dann muss die Bank der Schufa bescheid geben.

Nach Rücksprache des Kollegen mit der Bank, sagt diese, dass sie die Forderung an das Inkasso abgetreten/verkauft hat und er selber an die Schufa herantreten müsse, um die Forderung als erledigt zu melden.

Wenn die Forderung tatsächlich verkauft wurde, dann sind die Schulden bei der Bank längst beglichen. Das Inkasso hätte demnach auch keine Inkassogebühren berechnen dürfen, da sie dann in ihrem eigenen Namen handeln und der Hinweis des Verkaufes / Abtretung auch im 1. Inkassoschreiben hätte erwähnt werden müssen.

Weil dann eine ganz andere Rechtsgrundlage herrscht als wenn ein Inkasso im Auftrag handelt. Dennoch bleibt der Punkt bestehen, dass der die Person (Gläubiger) der den Eintrag gemacht hat, auch diesen wieder Rückgängig machen muss.

Für mein Verständnis müsste die Bank die Erledigung der Schufa melden, oder?

Wenn die Bank die Forderung wie gesagt verkauft hat, dann muss die Bank dieses der Schufa mitteilen, die Bank hat dann damit nichts mehr zu tun. Dann wäre hier der Gläubiger das Inkasso und diese müssen den Eintrag entfernen lassen bzw. Rückmeldung dass vollständig bezahlt.

Zusammenfassung:

  • Bank - Meldung an Schufa -> Forderung verkauft & übertritt zu Inkasso X, neuer Gläubiger
  • Inkasso - Meldung an Schufa -> Forderung bezahlt

Option 2:

  • Bank - Meldung an Inkasso -> Forderung verkauft, Abtretungserklärung
  • Inkasso - Meldung an Schufa -> Forderung bezahlt inkl. Abtretungserklärung

Das man hier so ein hin und her macht, ist nicht selten.
Die alternative bleibt: Anwalt, dann ist die Sache erledigt.

Ich würde dem Inkasso als neuen Gläubiger eine Frist von 10 Tagen einräumen die Rückmeldung an die Schufa zu geben das der Eintrag rausgenommen wird, ansonsten wirst du kommentarlos einen Rechtsanwalt einschalten.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.