Kann man Spenden zurückfordern, wenn Erwartungen nicht erfüllt werden?
Ein Berliner Unternehmer spendete nach der Kemmerich-Affäre im Februar 2020 der AfD 100.000€, um damit [nach eigenen Worten] "die Demokratie zu fördern".
Nun fordert er das Geld gerichtlich zurück, da die AfD sich
"doch nicht so entwickele, wie von ihm erwartet".
Die AfD will das Geld natürlich behalten.
Ist seine Forderung berechtigt, soll er das Geld zurückbekommen?
Oder muss man einfach sagen:
Dumm gelaufen, das hätte er auch vorher wissen können, Anzeichen gab es genug.
4 Antworten
Wenn einer der AfD mit dem Ziel
"die Demokratie zu fördern"
Geld spendet, dann ist entweder unbeteiligt in Sachen Intelligenz oder ... Nein, gibt kein oder.
Die AfD wird sicherlich beweisen können, dass sie ihr Bestes gegeben hat, die Demokratie zu fördern. Und somit wurde der Spendenzweck erfüllt. Der Mann wird keine Möglichkeit haben, seine Kohle wieder zu bekommen.
Du und auch der Spender scheinen den Sinn einer Spende nicht zu verstehen. (Hätte mich auch gewundert)
Spender haben keinen Anspruch auf irgend eine Leistung und daher kann man auch nichts zurückfordern wenn diese nicht erbracht wurde.
Spenden kann man nur bei grober Undankbarkeit (vereinfacht ausgedrückt) oder eingetretener eigener wirtschaftlicher Notlage zurückfordern - unter Privatpersonen. Bei Parteispenden sehe ich keine Möglichkeit einer Rückforderung jenseits einer aktiven Parteihandlung wie einer Täuschung.
Kann man Spenden zurückfordern, wenn Erwartungen nicht erfüllt werden?
Wenn sie Zweckgebunden sind, ja.
"Förderung der Demokratie" reicht nicht als einklagbare Zweckbindung, zumal gerade die Thüringer AfD damals nicht gerade als diesbezügliches Muster galt.