Kann man sich nach dem BK1 Abschluss (BW) auf ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium bewerben?
2 Antworten
Nein!
In BaWü brauchst Du für eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe beim MSA:
- In zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut".
- Im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend".
sonst auch einen Schnitt von 3,0.
Das "Berufskolleg" (BK1, BK1) vermittelt keine solche Berechtigung, und auch nicht die bestandene Fachhochschulreife.
Lediglich die Fachhochschulreife plus eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt die Berechtigung zum Besuch der BOS2, wo man auch Abi machen könnte.
Das Gymi ist offenbar durch die Lobbyisten des Philologenverbandes irgendwie besonders geschützt. LOL!
Übrigens MSA bedeutet "Mittlerer Schulabschluss" also Mittlere Reife. Du wiederholst nur meine Aussagen, ich habe auch nichts anderes gesagt. Nur, gelten die bei Dir dargestellten Notenhürden nur für NRW, für BaWü gelten aber ganz andere!
Es bleibt aber dabei: weder BK2 noch die Fachhochschulreife (ob mit mit oder ohne berufspraktischen Teil) berechtigen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, also auch eines Berufsgymnasium in BaWü. Wenn sie denn eine entprechende "Mittlere Reife" mit Berechtigung hätte, könnte sie natürlich auch nach dem Besuch des BK1 noch wechseln.
Meine Angaben beziehen sich auf Baden-Württemberg. Deine Notenangaben für den Besuch der gymnasialen Oberstufe (eines beruflichen Gymnasiums - und darum geht es!) sind definitiv falsch, zumindest beziehen sie sich *nicht* auf den Besuch eines sozialwissenschaftlichen Gymnasiums, welches in Baden-Württemberg eben zur Gruppe der beruflichen Gymnasien gehört. Hierfür benötigt man einen Mittleren Schulabschluß und einen Notenschnitt in M/D/E von 3,0 in den Hauptfächern und keine Note darf schlechter als 4,0 sein. Ob sie ein BK besucht hat, ist irrelevant, es zählt die Mittlere Reife - das habe ich auch erwähnt.
Deine Antwort mit "nein" ist definitiv falsch.
Bitteschön, nochmals als Gesetzestext:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-BerSchulGym3VBWV8P1&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Ja, normalerweise geht das schon.
Maßgebend ist für beide Schulen die Mittlere Reife mit einem Schnitt von 3,0 und besser ------> das musstest du ja für's BK I auch mitbringen :) Von daher, einfach versuchen.. kläre es vllt. noch vorher mit den zuständigen Lehrern/Schulen ab, aber ich denke das sollte klar gehen.
Noch kleine interessens Frage; Nach dem man das BK1 absolviert hat, bekommt man ja ein Zeugnis davon. Wäre es möglich (frage nochmal nach, nicht dass du meine Frage falsch verstanden hast) Mit dem Zeugnis alleine vom BK1 mich an ein SG zu bewerben? Unglücklicherweise habe ich einen Hauptfachdurchschnitt von 3,2 (Mittlere Reife). Ich entschuldige mich im vorraus falls ich da was falsch verstanden habe.
lg Pat
Das stimmt nicht.
Die Fragestellerin hat die Mittlere Reife, war nur offenbar ein Jahr auf einem BK1 und will nun auf ein berufliches Gymnasium. Hierfür zählt der Abschluß der Mittleren Reife. Üblicherweise benötigt sie hier in den Hauptfächern Mathe, Deutsch, Englisch einen Schnitt von 3,0, wobei keine Note schlechter als 4,0 sein darf.
Natürlich kann sie sich nach dem Jahr BK1 auf einen Platz im SG bewerben!