Erst FSJ dann Schule für Fachhochschulreife?

2 Antworten

Das sind zwei unterschiedliche Fragen.

Zum Wiederreinsteig in die Schule:

Grundsätzlich ist das Aussetzen und der Wiedereinstieg möglich.

Unter welchen Umständen das dann funktioniert und ob es als Wiederholung zählt, kommt darauf an, wie lange du die Stufe vor dem Ausstieg besucht hast, ob die Krankheit nachgewiesen war (Attest) bzw. ob es ein "freiwilliges" Verlassen war. Je nachdem könntest du einfach wieder einsteigen oder du mussst eine Aufnahmeprüfung machen.

Hier ist die entsprechende Rechtsgrundlage zum Nachlesen. Relevant sind §6 und 7:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BerGymVersV%20BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BerGymVersVBWV2P7

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Zur Fachhochschulreife:

Du kannst nach der 12. Klasse den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Dein FSJ, welches du zwischengeschoben hast, zählt dabei nicht als praktischer Teil. Diesen müsstest du zwingend *nach* dem schulischen Teil absolvieren.
Die genauen Regelungen zur Erlangung der Fachhochschulreife sind hier zu finden:
https://www.km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Publikationen%202018/Leitfaden_Abitur2021.pdf
(S. 20)

Um konkret antworten zu können, braucht man die Angabe des Bundeslandes.
Geht es um Baden-Württemberg?