Kann man rechtlich darauf bestehen gesiezt zu werden?
Wenn man trotz Aufforderung geduzt statt gesiezt wird, kann man die Person dann anzeigen? Man könnte das doch irgendwie als Beleidigung oÄ betrachten.
7 Antworten
Leider nicht - sonst dürften Firmen wie "Wir kaufen Dein Auto" etc. nicht so heißen wie sie heißen, sondern müssten sich z.b., wenn sie unbedingt auf eine persönliche Ansprache bestehen, in "Wir kaufen Ihr Auto" umbenennen.
Es gibt kein verbrieftes Recht darauf, gesiezt zu werden.
Du statt Sie - obwohl siezen gewünscht wurde - ist höchstens unhöflich, aber nicht beleidigend.
.gutefrage.net/frage/muss-ich-mich-von-einem-polizisten-duzen-lassen
Diskriminierung Gleichberechtigung Respekt Menschenwürde Ehre
<< haben wohl was damit zu tun
Man hat keinen Rechtsanspruch darauf gesiezt zu werden.
Als Beleidigung kann alles mögliche aufgefasst werden, aber du wirst da dein Recht auf dem Privatklageweg einfordern müssen.
Ich arbeite in einem Bildungsunternehmen für Admins und Entwickler, wir duzen alle unsere Teilnehmer. Das ist bei uns üblich. Wo da genau die Beleidigung sein soll erschließt sich mir nicht.