Haben Schüler Anspruch darauf gesiezt zu werden?
Kann eine 14 Jährige bspw. darauf bestehen, mit Frau + Nachname angesprochen zu werden?
20 Stimmen
2 Antworten
Nein
Mit 14 ist sie noch nicht erwachsen, sondern Jugendliche. Quasi würde es gehen, aber die Faustregel ist, dass man ab 18 Jahren gesiezt werden sollte, also zum Beispiel, wenn man in der Berufsschule ist.
Viele sind aber auch unter 18 in der Berufsschule. Aber 18 finde ich gut
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Deutsch, Schule
Nein
Ab 16 Jahren hat man darauf einen Anspruch, von dem aber seltenST Gebrauch gemacht wird.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Entschuldige, hast du eine Quelle dafür? Ich finde nichts.