Kann man Kosten für Fußpflege steuerlich geltend machen, wenn der Pflegepauschbetrag nicht angewendet wird weil er unter den Kosten für § 33 EStG liegt?
5 Antworten
Genau deswegen nicht, denn dann ist das ja eine normale Ausgabe für deine persönliche Lebensführung, genau wie deine Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Friseur, Fernsehen, Zeitungen oder wofür auch immer du dein Geld auasgibst. Wer z.B. als Raucher süchtig ist, weil er sich die Glimmstengel nicht abgwqöhnen kann, kann ja auch keine außergewöhnliche Belastung geltend machen.
liegt, musst du das selber tragen.
Bei pflegebedürftigen Personen mit einem vom MDK festgestellten Pflegegrad, können auch Kosten für eine Fußpflege bezahlt werden.
Darüber kann man sich hier informieren:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege.html
Haushaltsnahe Dienstleistung
Hand- und Fußpflege zu Hause, aber nur soweit sie zu den Pflege- und Betreuungsleistungen gehören, wenn sie im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgeführt sind und der Behinderten-Pauschbetrag nicht geltend gemacht wird (s. BMF vom 9.11.2016, BStBl I 2016, 1213, Rz. 12, 13 und 33).
und = alle Bedingungen müssen erfüllt sein
Men Gefühl sagt nein.
Wenn dann regelt das bei Diabetes die Krankenkasse. Muss dann aber wohl Podologie und eben nicht Fußpflege sein.
Ansonsten ist es dein Privatvergnügen.
Welcher Pflegegrad liegt bei dir vor?
ich habe in der schule nichts zu pflegegraden gelernt, ich habe gehört Behindertenpauschbetrag deckt die Kosten für erhöhten Wäschebedarf ab
Wenn du kein Pflegegrad hast, darfst du die Kosten alleine zahlen.
ok , das ist aber dann Spezialwissen?
wenn man aber behindert ist und sich seine Zehennägel nicht schneiden kann, dann sind das doch außergewöhnliche Belastungen und mit dem Behindertenpauschbetrag ist doch nur erhöhter Wäschebedarf abgedeckt