Zahnarzt Rechnung Steuererklärung?


30.11.2021, 12:57

Mit welcher Rückzahlung könnte ich zudem rechnen? Ungefähr… Vielleicht hat jemand ja auch eine solche Erfahrung gemacht…

Vielen lieben Dank😊

3 Antworten

Abflussprinzip - also kannst du die Kosten erst dann geltend machen, wenn du sie auch bezahlst.

Eine ungefähre Erstattung kann man dir nicht nennen, weil man deine zumutbare Belastung nicht kennt.

Unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbeteiligung von 2 % deines Bruttoeinkommens, kannst du medizinische Leistungen als Sonderausgabe einsetzen.


PatrickLassan  30.11.2021, 13:06

Erstens ist die zumutbare Belastung gestaffelt, zweitens bezieht sie sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte, und drittens sind die in der Frage erwähnten Aufwendungen keine Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

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Nein, du kannst nur das als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen, was du auch im betreffenden Jahr gezahlt hast. Das Rechnungsdatum ist irrelevant.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

Die Höhe der Rückzahlung ist abhängig von der Höhe deines Steuersatz. Hinzu kommt, dass außergewöhnliche Belastungen um die zumutbare Belastung gekürzt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html