Zahnarzt Rechnung Steuererklärung?
Hallo!
Ich habe 2021 mehrere Brücken bekommen beim Zahnarzt. Der Eigenanteil liegt bei 6000 Euro.
1500 Euro wurden schon gezahlt, und diesen Monat nochmal 500 Euro. Die restlichen 4000 Euro werden im Jahr 2022 mit einer Ratenzahlung und Sonderzahlungen abgestottert.
nun meine Frage:
Die ingesamt 3 Rechnungen vom Zahnarzt habe ich schon bekommen und vorliegen, mit dem Zahlungsziel 20.12.2021.
Kann ich nun die komplette Rechnung in Höhe von 6000 Euro für den Lohnsteuerjahresausgleich 2022 steuerlich absetzen/angeben. Oder muss/darf ich nur bezahlte Rechnung steuerlich geltend machen???
Das Datum auf allen Rechnungen ist schließlich im Kalenderjahr 2021.
Wäre schön wenn mir da einer eine Information geben kann:)
Danke!
Mit welcher Rückzahlung könnte ich zudem rechnen? Ungefähr… Vielleicht hat jemand ja auch eine solche Erfahrung gemacht…
Vielen lieben Dank😊
3 Antworten
Abflussprinzip - also kannst du die Kosten erst dann geltend machen, wenn du sie auch bezahlst.
Eine ungefähre Erstattung kann man dir nicht nennen, weil man deine zumutbare Belastung nicht kennt.
Unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbeteiligung von 2 % deines Bruttoeinkommens, kannst du medizinische Leistungen als Sonderausgabe einsetzen.
Erstens ist die zumutbare Belastung gestaffelt, zweitens bezieht sie sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte, und drittens sind die in der Frage erwähnten Aufwendungen keine Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen.
Nein, du kannst nur das als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen, was du auch im betreffenden Jahr gezahlt hast. Das Rechnungsdatum ist irrelevant.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
Die Höhe der Rückzahlung ist abhängig von der Höhe deines Steuersatz. Hinzu kommt, dass außergewöhnliche Belastungen um die zumutbare Belastung gekürzt werden.