Kann man gegen den Willen ins Heim kommen?
Können volljährige, die unter einer gesetzlichen Betreuung stehen (mit Aufenthaltsbestimmunge) und eine Behinderung z.b geistige Behinderung, seelische Behinderung oder körperliche Behinderung haben, gegen den Willen ins Heim bzw in die stationäre Heinrichtung kommen und gesteckt werden?
Darf man das?
Steht das irgendwo im Gesetz, dass man in einen Heim muss und gesteckt werden darf (bei volljährigen und bei Behinderungen)?
Ist das rechtens?
Wie wäre denn die Alternative die du dir vorstellst?
Welche Alternative könnte es sein?
2 Antworten
Die Erwachsenen Vertretung hat die Pflicht im Interese der Person zu entscheiden. Falls die Wünsche der Person aber nicht gut für sie sind, hat die EV aber auch die Pflicht für die Sicherheit der Person zu entscheiden. Das kann eine sehr schwierige Situation sein.
Dadurch das ein Gericht entscheiden hat das die Person nicht für sich selbst entscheiden kann. Darf die EV über die Wünsche der zu betreuenden Person gehen wenn es die einzig sichere Option ist.
Wenn zu der gerichtlichen Betreuung auch da Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört, dann bestimmt der Betreuer, wo du zu wohnen hast. Deshalb hat das Rechr seinen Namen.
Es steht also indirekt im Gesetz.
Das ist wie bei noch nicht volljährigen Kindern und Jugenlichen. Was die wollen, interessiert nur am Rande. Es kommt darauf an, was der Betreuer will. Ob dem irgendwelche Zwangsmittel zur Verfügung stehen - da bin ich überfragt.
Wie kam es überhaupt dazu, daß die Betreuung so weitreichend eingesetzt wurde?
Das kannst du dann nicht verweigern. Es sei denn du kannst Gründe vorbringen, die einem Heimaufenthalt entgegensprechen.
Und was passiert, wenn ich dann trotzdem verweigerere in einen Heim zu leben?