Kann man gegen den Willen ins Heim kommen?

Singuli  18.08.2024, 09:37

Wie wäre denn die Alternative die du dir vorstellst?

JungerKind 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 11:24

Welche Alternative könnte es sein?

2 Antworten

Die Erwachsenen Vertretung hat die Pflicht im Interese der Person zu entscheiden. Falls die Wünsche der Person aber nicht gut für sie sind, hat die EV aber auch die Pflicht für die Sicherheit der Person zu entscheiden. Das kann eine sehr schwierige Situation sein.

Dadurch das ein Gericht entscheiden hat das die Person nicht für sich selbst entscheiden kann. Darf die EV über die Wünsche der zu betreuenden Person gehen wenn es die einzig sichere Option ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich Arbeite als Heilerziehungspflegerin

Wenn zu der gerichtlichen Betreuung auch da Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört, dann bestimmt der Betreuer, wo du zu wohnen hast. Deshalb hat das Rechr seinen Namen.

Es steht also indirekt im Gesetz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 2000 wegen Double Depression in Behandlung

JungerKind 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 09:24

Und was passiert, wenn ich dann trotzdem verweigerere in einen Heim zu leben?

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ReineNeugier806  18.08.2024, 09:32
@JungerKind

Das ist wie bei noch nicht volljährigen Kindern und Jugenlichen. Was die wollen, interessiert nur am Rande. Es kommt darauf an, was der Betreuer will. Ob dem irgendwelche Zwangsmittel zur Verfügung stehen - da bin ich überfragt.

Wie kam es überhaupt dazu, daß die Betreuung so weitreichend eingesetzt wurde?

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Singuli  18.08.2024, 11:35
@JungerKind

Das kannst du dann nicht verweigern. Es sei denn du kannst Gründe vorbringen, die einem Heimaufenthalt entgegensprechen.

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